Hallo liebe Foris,
ich schreibe hier als Vater eines Azubis, der demnächst seine Ausbildung beendet.
Mein Sohn hatte Ende letzter Woche ein Gespräch mit seinem Ausbilder. Es wurde ihm gesagt, dass man ihn aufgrund seiner bisher erbrachten Leistungen gerne übernehmen möchte und er sich somit auf ausgeschriebene Stellen bewerben möge.
Für mich klingt es danach, dass mein Sohn nur dann übernommen wird, wenn er sich in dem Verfahren behaupten kann, nur frage ich mich auch, wie das ein Azubi / Berufsanfänger gegenüber Berufserfahrenen machen kann. Ich sehe da meinen Sohn ganz klar im Nachteil.
Ist dies tatsächlich die richtige Vorgehensweise? Bis jetzt bin ich immer davon ausgegangen, dass Azubis dann übernommen werden, wenn sie einen bestimmten Notendurchschnitt erzielen.
Im Unternehmen gibt es scheinbar keine andere Regelung, als die zuvor beschriebene. Leider sind meine Kenntnisse im Tarifrecht leider nur rudimentär und reichen dafür nicht aus das zu beurteilen, von daher danke ich schon jetzt für Eure kompetente Unterstützung.