Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
und zu einem plus an einem Freitag, dies ist bei einem VZ nicht der Fall, auch keine Gleichbehandlung.
Mal gewinnen die einen, mal verlieren die anderen.
Ein Plus entsteht in diesem Fall aber nur, wenn ein Feiertag auf den Freitag fällt, was natürlich ebenfalls nicht korrekt ist. Doch für jeden Freitag (außer wenn Feiertag) muss der TE einen Urlaubstag oder Gleittag einreichen, da ansonsten unbelegte Zeit und ggf. Konsequenzen drohen.
Durch die Verteilung der Sollzeit bekommt der TE 30 Tage Urlaub und nicht 24 Urlaubstage, wie bei einer korrekten 4-Tage-Vereinbarung. Doch die 6 Tage reichen nicht aus um alle Freitage abzudecken und wenn ggf. die Gleitzeitregelung auch nur eine bestimmte Anzahl an Gleittagen pro Jahr zulässt (Regelung nicht bekannt), ist die mündlich vereinbarte Regelung der Arbeitszeit mitunter erst gar nicht umsetzbar.
Ich finde es dennoch nicht nachvollziehbar die Sollzeiten entgegen der Vereinbarung zu hinterlegen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Beschäftigter dadurch ungerechtfertigt ein Plus oder ein Minus in der Zeiterfassung macht.
Natürlich bin ich voll bei Dir MoinMoin, Vertragsänderungen schriftlich zu vereinbaren und zwar mit dem bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers (i.d.R. Personalabteilung).