Autor Thema: Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden  (Read 3769 times)

MoinMoin

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #15 am: 06.02.2024 16:52 »
Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?
Das ist doch der springende Punkt, es wurde mündlich vereinbart, dass man 4 Tage kommt und Freitag nicht.
Aber offensichtlich hat das niemand schriftlich niedergelegt und als entsprechend Verantwortlicher dies dem  PA mitgeteilt, so dass diese entsprechend die Sollzeiten ins System erfasst und die Urlaubstage entsprechend reduziert hätte.

Zitat
Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
und zu einem plus an einem Freitag, dies ist bei einem VZ nicht der Fall, auch keine Gleichbehandlung.
Mal gewinnen die einen, mal verlieren die anderen.

Maggus

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #16 am: 06.02.2024 17:39 »
Im Beispiel des TE führt ein Urlaubs, Gleittag oder Krankheitstag an einem Mo. - Do. zu einem Minus in der Zeiterfassung, d.h. es müssen Teile des Tages nachgearbeitet werden. Dies ist bei einem Vollzeitmitarbeiter nicht der Fall, deshalb sehe ich hier keine Gleichbehandlung.
und zu einem plus an einem Freitag, dies ist bei einem VZ nicht der Fall, auch keine Gleichbehandlung.
Mal gewinnen die einen, mal verlieren die anderen.

Ein Plus entsteht in diesem Fall aber nur, wenn ein Feiertag auf den Freitag fällt, was natürlich ebenfalls nicht korrekt ist. Doch für jeden Freitag (außer wenn Feiertag) muss der TE einen Urlaubstag oder Gleittag einreichen, da ansonsten unbelegte Zeit und ggf. Konsequenzen drohen.
Durch die Verteilung der Sollzeit bekommt der TE 30 Tage Urlaub und nicht 24 Urlaubstage, wie bei einer korrekten 4-Tage-Vereinbarung. Doch die 6 Tage reichen nicht aus um alle Freitage abzudecken und wenn ggf. die Gleitzeitregelung auch nur eine bestimmte Anzahl an Gleittagen pro Jahr zulässt (Regelung nicht bekannt), ist die mündlich vereinbarte Regelung der Arbeitszeit mitunter erst gar nicht umsetzbar.

Ich finde es dennoch nicht nachvollziehbar die Sollzeiten entgegen der Vereinbarung zu hinterlegen. Und zwar unabhängig davon, ob ein Beschäftigter dadurch ungerechtfertigt ein Plus oder ein Minus in der Zeiterfassung macht.
Natürlich bin ich voll bei Dir MoinMoin, Vertragsänderungen schriftlich zu vereinbaren und zwar mit dem bevollmächtigten Vertreter des Arbeitgebers (i.d.R. Personalabteilung).

SchrödingersKatze

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #17 am: 07.02.2024 17:13 »
Ist dein Urlaubsanspruch auch entsprechend auf 4 Tage runtergerechnet oder hast du den vollen Anspruch? Bei der Verteilung auf 4 Tage wäre er entsprechend runterzukürzen, da du ja für den Freitag keinen Tag einzubringen hast.

SchrödingersKatze

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #18 am: 07.02.2024 17:14 »
Entschuldige, gerade nochmal gelesen, dass der Anspruch entsprechend gekürzt wurde. Da wäre für mich die Sache klar.

Aniöd

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #19 am: 07.02.2024 18:22 »
Aktuell habe ich den vollen Urlaubsanspruch von 30 Tagen, da ja 5-Tage-Woche. Beim alten Arbeitgeber Arbeitszeit verteilt (und im System hinterlegt) auf vier Tage hatte ich 24 Tage.

clarion

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #20 am: 07.02.2024 19:21 »
Aber Freitags führt ein Feiertag zu fünf Mal mehr Plusstunden als der Feiertag montags zu Minusstunden.

Bei einer 4 Tagewoche wird der Urlaub entsprechend gekürzt auf 24 Tage.

Ich kann auch keine Ungerechtigkeit erkennen, wenn die Sollarbeitszeit auf 5 Tage verteilt wird. Denk dran, der Karfreitag ist immer freitags.

Buero 72

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #21 am: 08.02.2024 09:42 »
So eine Konstellation wäre bei uns nicht machbar. Wenn man der Arbeit ganztags fernbleibt, muss man das auch im Zeiterfassungssystem per Korrekturbeleg von der Führungskraft genehmigen lassen, sonst fehlt man ja quasi unentschuldigt (Abmahnungsgrund!). Dann gibt es "rote Zahlen". Na Cheffchen würde sich aber bedanken!
Bei uns reicht nach mündlicher Vereinbarung eine E-Mail an die Leute von der Zeiterfassung (Cc. natürlich Chef setzen), dass die wöchentliche Arbeitszeit im Einvernehmen auf Mo bis Do gelegt wurde mit der Bitte, dies auch so einzupflegen.
Urlaubsansprüche werden dann natürlich angepasst auf die Wochentage.

IsabelW

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #22 am: 08.02.2024 10:04 »
So eine Konstellation wäre bei uns nicht machbar. Wenn man der Arbeit ganztags fernbleibt, muss man das auch im Zeiterfassungssystem per Korrekturbeleg von der Führungskraft genehmigen lassen, sonst fehlt man ja quasi unentschuldigt (Abmahnungsgrund!). Dann gibt es "rote Zahlen". Na Cheffchen würde sich aber bedanken!

Ist bei uns auch so.
Man kann nur eine begrenzte Anzahl an Gleitzeittagen pro Monat frei nehmen. Wenn bei jemandem, der grundsätzlich nur Mo-Do arbeitet auch der Freitag mit Sollzeit hinterlegt wäre, dann müsste jeder Freitag als Gleittag beantragt werden und dann bleiben gerade bei Teilzeit so gut wie keine Gleitzeittage mehr übrig, die man dann flexibel nehmen könnte. Schau mal in Eure Dienstvereinbarung zur Gleitzeit.
Ich würde mich daher freundlich an die Kollegen von der Zeiterfassung wenden mit der Frage wie das grundsätzlich behandelt wird und ggf. beim Personalrat nachfragen.

Umlauf

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #23 am: 09.02.2024 10:40 »
Aus meiner Sicht muss die Sollarbeitszeit in einem Zeiterfassungssystem so hinterlegt werden, wie man sie mit seinem Arbeitgeber vereinbart.
Wenn ich eine 4 Tage-Woche, inklusive der Wochentage vereinbare, dann sind diese auch so zu hinterlegen.
Warum soll hier eine Verteilung auf 5 Wochentage korrekt sein?
Das ist doch der springende Punkt, es wurde mündlich vereinbart, dass man 4 Tage kommt und Freitag nicht.
Aber offensichtlich hat das niemand schriftlich niedergelegt und als entsprechend Verantwortlicher dies dem  PA mitgeteilt, so dass diese entsprechend die Sollzeiten ins System erfasst und die Urlaubstage entsprechend reduziert hätte.



So wird es wohl im konkreten Fall gewesen sein.

Ich weiß ja nicht, wie die Zuständigkeiten im konkreten Fall geregelt sind. Aber bei uns hätte die Führungskraft ihre Kompetenzen überschritten. Sie hätte nur sagen können, es spricht nichts oder ein konkreter Grund für ein Arbeitszeitmodell. Alles weitere regelt die Stelle, die für alle arbeitsvertraglichen Sachen zuständig ist. Denn da hängte er einige mehr hinten dran.

Würde mich nicht wundern, wenn diese Führungskraft auch Tätigkeiten überträgt ohne das sie dazu berechtigt ist.

Aniöd

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #24 am: 27.02.2024 13:15 »
Nach längerem Überlegen und nach Rücksprache mit Kollegen, die die gleiche Regelung haben, habe ich beschlossen nicht auf eine festgelegte 4-Tage-Woche zu bestehen.

Hat alles seine Vor- und Nachteile. Und in diesem Modell kann man die Vorteile gut nutzen ;).

Danke allen für ihren Input.

clarion

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #25 am: 27.02.2024 21:22 »
Bei uns haben fast alle TZ Kräfte die Arbeitszeit auf 5 Tage verteilt. Die Kolleginnen machen dann halt jede Woche einen Zeitausgleich, der wird brav vorher beantragt. Unsere Human Ressource möchte eigentlich diese Sonder-Arbeitszeitmodelle auch gar nicht haben, das macht nur Arbeit. M.W. gibt es auch nur eine einzige Kollegin, die glaubt, dass sie mit vier Tagen besser fährt als mit fünf Tagen.

BAT

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #26 am: 28.02.2024 09:11 »
Naja, wer fünf Tage macht wird doch in einigen Kommunen für Rufbereitschaften eingeteilt werden. Hier ist die Grenze doch die 5 vs. 4 Tage - Woche.

IsabelW

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Antw:Ungerechte Verteilung der Teilzeitstunden
« Antwort #27 am: 28.02.2024 19:43 »
Hmm, ich glaub wenn ich z.B. für meine Kinder nur Montag bis Mittwoch nen Kita-Platz hätte und dazu noch einen unberechenbaren Chef, dann hätt ich das schon gerne auch schriftlich und so in der Zeiterfassung, dass ich nur Mo bis Mi arbeite. Oder eben auch wenn die Anzahl der Gleittage wie bei uns begrenzt ist.