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Lohnkürzung Azubi bei unentschuldigtem Fehlen

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TV-Ler:

--- Zitat von: Organisator am 06.02.2024 14:57 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 06.02.2024 14:51 ---Aus welchem Grunde?

--- End quote ---

Pflichtverstoß, die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben und Verrichtungen auszuführen.

--- End quote ---
So könnte es funktionieren. Die Azubis sind heute ja vielfach eher lethargisch und gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn sich der Azubi aber auf die Hinterbeine stellt, könnte ein Richter diesen Ansatz kassieren...

Organisator:

--- Zitat von: blondie am 06.02.2024 15:02 ---Es wäre sicherlich zu prüfen, ob da § 7 Entgeltfortzahlungsgesetz greift

--- End quote ---

nein, da laut Sachverhalt keine Erkrankung genannt ist.

Organisator:

--- Zitat von: TV-Ler am 06.02.2024 15:04 ---
--- Zitat von: Organisator am 06.02.2024 14:57 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 06.02.2024 14:51 ---Aus welchem Grunde?

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Pflichtverstoß, die im Rahmen der Ausbildung übertragenen Aufgaben und Verrichtungen auszuführen.

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So könnte es funktionieren. Die Azubis sind heute ja vielfach eher lethargisch und gehen den Weg des geringsten Widerstandes. Wenn sich der Azubi aber auf die Hinterbeine stellt, könnte ein Richter diesen Ansatz kassieren...

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Wenn das so wäre, würde ich mal eben 50 Ausbildungsverträge abschließen, Ausbildungsvergütung abgreifen und nicht erscheinen. Entstünde dem Ausbildungsbetrieb ja kein Schaden ;)

Faunus:
Ist  niemand mit Ausbildungereignungsschein und damit zwangsläufig mit einer (theoretisch) vorhandenen  arbeitspädagogischen Fähigkeit in Eurem Laden und damit auch rechtl. Wissen?

Wenn es das erste Mal war, sind die vorgeschlagenen Reaktionen auf ein einmaliges unetschuldigtes Fehlen in der BS m.M. nach völlig überzogen und arbeitspädagogisch destruktiv.

1. Maßnahme immer bei einmaligen, unentschuldigten Fehlen: Gespräch mit Aufzeigen des Vertrags-/Vertrauensbruchs samt  möglicher rechtlicher Konsequenzen. Wie weit man im Gespräch aufdreht, hängt auch vom Azubi ab.

Ein einmaliges  "Blaumachen" habe ich früher unter "Sturm und Drang" eingeordnet mit entsprechender "Gardinenpredigt geahndet". Weiter musste ich als Ausbilder nie gehen.
In den 3 Ausbildungsjahren machen Azubis eine unglaubliche Veränderung durch mit anfänglichem 1/2 Kinder mit Spieltrieb bis hin zu ernsthaften zielbewußten Erwachsenen, die Freude an ihrer Arbeit haben. Dieser Entwicklung sollte vor allem während der Ausbildungszeit Rechnung tragen.


BTW: Sind beide Azubis volljährig 18 oder über 21?

McOldie:
Für Auszubildende gilt wohl der Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD).
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/oeffentlicher-dienst/tarifvertraege/auszubildende_bbig.pdf;jsessionid=C481526B0580B2C8D696EB05D1F00F23.live882?__blob=publicationFile&v=9

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