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Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig

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Fragensteller123:
Hallo,

folgende Situation: Ich hab mich auf eine TV-L E11 Stelle beworben und wurde angenommen. Eingestellt wurde ich jedoch in TV-L 9b Stufe 2. Ich mache derzeit eine Fortbildung, welche angeblich Voraussetzung für diese Stelle sei, die Fortbildung schließe ich dieses Jahr ab. Daraufhin sollte ich in die TV-L E10 und anschließend wohl in die TV-L E11 hochgestuft werden. Meine Tätigkeit ist seit Anfang an die gleiche.

Kann ich einen Antrag auf Höhergruppierung o. Ä. stellen?

Da ich nicht von Anfang an in der E11, Stufe 2 angefangen habe, geht mir so einiges an bares Geld verloren. Zumal ich bis zur Endstufe 6 ca. 14 Jahre benötigen würde und nun durch die anfängliche niedrigere Eingruppierung deutlich deutlich länger..

Kann sowas richtig sein? :-\ Gibt es einen Antrag auf Stufenverkürzung o. Ä.?

Für Aufklärung, Tipps und konstruktiver Hilfe bin ich sehr dankbar!! :)

Organisator:
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Insoweit bist du immer richtig eingruppiert und es kann keinen Antrag auf Höhergruppierung geben.

Was du machen kannst, ist deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du

- entweder nach E11 bewertete Tätigkeiten übertragen bekommen möchtest oder
- der Meinung bist, bereits Tätigkeiten nach E11 auszuführen und daher dein entsprechendes Entgelt einforderst.

Ich würde allerdings erstmal deinen AG fragen, wie er denn zu der beschriebenen Regelung kommt.

McOldie:
Handelt es sich hier um eine Stelle im IT-Bereich?

Albeles:
Wird man nicht bei fehlender Voraussetzung eine EG tiefer eingruppiert, also in dem Fall in die EG10?

FearOfTheDuck:
Ja, sofern überhaupt eine Voraussetzung vorliegt.

Wenn sich die Tätigkeit wie beschrieben in keiner Weise ändert, ist der Vortrag des AG einfach Quatsch mit Soße!

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