Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
MoinMoin:
--- Zitat von: Fragensteller123 am 06.02.2024 13:39 ---Stufe 2, da ich zuvor zwei Jahre Berufserfahrung (nicht im öffentlichen Dienst) gesammelt hatte. Ich möchte es gern umgehen, nach Abschluss der Fortbildung in die E10 Stufe 2 zu kommen um dann erst nochmal evtl. ein Jahr zu warten um in die E11 Stufe 2 zu kommen. So hätte ich bereits 5-6 Jahre gebraucht um in die E11 Stufe 2 zu kommen, obwohl man direkt in die E11 hätte eingestuft werden können.. (wäre ja sonst bereits mindestens E11 und Stufe 4)
Frage mich das nun, um nicht noch mehr Jahre zu verlieren und ob ich eventuell die Möglichkeit hätte, mich anders eingruppieren zu lassen, es aber aufgrund von mangelnder Erfahrung (im öffentlichen Dienst; TV-L) nicht weiß.. Oder zumindest eine geschicktere Methode zur Höhergruppierung nutzen könnte?
Bin seit dem 01.01.2023 im öffentlichen Dienst. Keine IT-Stelle. Tätigkeit ist und bleibt die gleiche ohne Veränderungen bei Höhergruppierung.
Kennt einer sich im Tarifvertrag genauer aus? Genaue Absätze die ich evtl. nachlesen sollte?
Danke schon mal für die Antworten :)
--- End quote ---
Du bist aufgrund deiner auszuübenden Tätigkeiten eingruppiert, wenn die also meinen es ist 9b (warum auch immer) und meinen nur durch eine Fortbildung wird es zu einer 10 und dann aufgrund von handauflegen einen 11, dann kannst du das nicht im TV nachlesen, weil es dort soetwas idR nicht gibt.
Fragensteller123:
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2024 14:07 ---
--- Zitat von: Alien1973 am 06.02.2024 13:56 ---Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
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Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
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Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.
Albeles:
Du fragst was ein Sinn dahinter steckt, das Gehalt niedrig zu halten? ;D ;D ;D ;D
Der war gut!
Ich würde in der Personalabteilung tatsächlich mal die Rechtsgrundlage erfragen, weshalb Du nicht in E11/2 eingruppiert bist. Und sollte da nichts kommen, fragen warum nicht E10/2 da ja nur eine Voraussetzung fehlt und das doch dann mit einer EG niedriger einzugruppieren ist.
Wenn Du schonmal da bist, kannst Du dir auch eine Tätigkeitsbeschreibung und die Dir übertragenen Aufgaben bestätigen / aushändigen lassen.
Und für Dich persönlich, würde ich schonmal ein Tätigkeitsnachweis führen, falls das ganze später vom Arbeitsgericht geklärt werden muss, kannst Du nachweisen was Du bisher wann und in welchem Umfang gearbeitet hast.
Hast Du denn schon den Arbeitsvertrag zur Stelle unterschrieben? Dann ist recht Essig mit verhandeln!
War das eine Frage das Du der Stelle offensichtich abgesagt hast? 8)
Organisator:
--- Zitat von: Fragensteller123 am 06.02.2024 14:14 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2024 14:07 ---
--- Zitat von: Alien1973 am 06.02.2024 13:56 ---Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
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Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
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Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.
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Der Spielraum zum Verhandeln ist mit Abschluss des Arbeitsvertrag beendet. Bis dahin kann der Arbeitgeber aus seiner Sicht nützliche Berufserfahrung bei der Stufenzuordnung berücksichtigen bzw. kann man ihn überzeugen, das doch zu tun.
MoinMoin:
--- Zitat von: Fragensteller123 am 06.02.2024 14:14 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 06.02.2024 14:07 ---
--- Zitat von: Alien1973 am 06.02.2024 13:56 ---Aber einem Kollegen haben sie zuletzt auch eine Stufe geklaut. Versprochen bei Einstellung war die 4 und bekommen hat er die 3.... :o
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Tja, der eine sagt geklaut, die anderen sagen schlecht verhandelt.
Arschig ist es auf alle Fälle
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Zum Thema verhandeln: Wie viel Spielraum hat man denn? Bevor ich die jetzige Stelle angenommen habe, hatte ich woanders ein Bewerbungsverfahren, wo mir im Verlauf dann plötzlich die Stufe 3 zugesagt wurde, obwohl ich nicht entsprechend genügend Berufserfahrung hatte. Sowas ist wohl auch möglich. Kennt jemand den Paragraphen und den Absatz des TV-L dazu? Der Stelle mit Stufe 3 hatte ich offensichtlich dennoch abgesagt.
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förderliche Zeiten nach §16.2 oder als Zulage nach §16.5 kann man mehr tariflich geben und ansonsten halt übertariflich. ;D
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