Autor Thema: Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig  (Read 3102 times)

Alien1973

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #15 am: 07.02.2024 08:43 »
@Fragensteller

Ich hatte auch nicht alle fachlichen Voraussetzungen für meine Stelle, habe ich im VG auch zugegeben. Die Antwort war: kein Problem, wird mit Schulungen usw. gelöst. Ich war das erste halbe Jahr gefühlt mehr auf Schulungen als in der Arbeit...  ;)

Dennoch wurde ich in der ausgeschriebenen Gruppe eingestellt und verhandelt hatte ich Stufe 5. Habe ich auch bekommen, anders wäre ich nicht gewechselt. Hatte auch so schon finanzielle Abstriche zu meiner vorherigen Tätigkeit und weitere Verluste einer noch tieferen Stufe wollte ich damals nicht hinnehmen. Trotz mehreren Bewerbern und final dann zu dritt vor dem Personalausschuss fiel die Abstimmung dann eindeutig aus...  ;)

Manchmal klappt's, manchmal nicht....

MoinMoin

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #16 am: 07.02.2024 08:50 »
fachliche Voraussetzungen sind idR tariflich irrelevant.
Entweder es gibt tariflich Voraussetzungen in der Person wie z.B. Hochschulabschluss, oder nicht.
Und die hat man oder holt sie nach, wenn man fachliche nachgeschult werden muss und trotzdem die Aufgaben übertragen bekommt, dann darf der AG einem nicht herabgruppieren.
Er kann natürlich einem vorerst niedrigere Aufgaben übertragen, die zu einer niedrigeren EG führen, aber das ist offensichtlich nicht der Fall.
@Alien1973
ich gehe davon aus, dass man dir förderliche Zeiten anerkannt hat, was sehr löblich vom Ag ist.
Tariflich korrekt ist es aber nur erlaubt, wenn es keinen geeigneten Mitbewerber gibt, der für "weniger" gekommen wäre.
Wo aber kein Kläger, da ... und außerdem kann man die anderen immer irgendwie tot schreiben, wenn sich alle einige sind.

Alien1973

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #17 am: 08.02.2024 11:38 »
@MoinMoin

Genau so war das damals. Mir wurden förderliche Zeiten angerechnet, trotzdem erfüllte ich das Stellenprofil nicht zu 100% was die Aufgaben anbelangte. Aber wer tut das schon wenn er von "draussen" kommt und in den ÖD wechselt? Voraussetzungen in der Ausbildung (Studium) waren ja trotzdem gegeben. Deswegen dann ganz einfach einige Schulungsmaßnahmen zu Beginn und schon hat das funktioniert.
Das Abstimmungsergebnis damals im Personalausschuss war eindeutig. Denke nicht, dass die anderen beiden Kandidaten, die es ebenfalls soweit geschafft hatten, auch die Stufe 5 bekommen hätten. Waren alle jüngeren Semesters. Ich denke einfach meine Erfahrungen im Bausektor waren ausschlaggebend.

Mittlerweile habe ich eine andere Stelle übernommen und habe gerade durchgesetzt, dass diese neu bewertet wurde. Ging positiv aus, Anhebung von E11 auf E12...  ;D
Jetzt geht es nur noch um den Zeitpunkt, da gehen die Meinungen auseinander. Aber wird schon, bin guter Dinge...

browny

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #18 am: 08.02.2024 19:40 »
Stelle unbedingt einen Antrag nach Paragraph 37 TV-L , das dir kein Geld flöten geht. 6Monate Rückwirkend und so. Da können ganz schnell erhebliche Summen ins Nirvana, zu deinen Ungunsten, verloren gehen.

Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von den Beschäftigten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden.

Alien1973

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #19 am: 09.02.2024 10:16 »
Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.

Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...

Fragmon

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #20 am: 09.02.2024 11:25 »
Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.

Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...

Über sechs Monate sind futsch. Einzige ist nur die Feststellung, dass diese Tätigkeit seit Anbeginn dieser Entgeltgruppe entsprochen hat, so dass die Stufenlaufzeit ab dort beginnt und keine Höhergruppierung während der Laufzeit erfolgte.

Alien1973

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #21 am: 09.02.2024 12:23 »
Nein, weil die Geltendmachung bereits länger als 6 Monate zurück liegt...
Dafür, dass das Prozedere und die Stellenbewertung so lange gedauert hat, kann ich ja nichts. Und deswegen liegt der Zeitpunkt länger als 6 Monate zurück und wir hatten uns auf ein bestimmtes Datum geeinigt. Jetzt kam die neue Stellenbewertung (meine Aufgaben haben sich vom ersten Tag weg nicht geändert) aber der rückwirkende Zeitpunkt entspricht nicht dem vereinbarten Datum.
Habe bereits interveniert und bin guter Dinge....

browny

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Antw:Eingruppierung nach Einstellung zu niedrig
« Antwort #22 am: 09.02.2024 14:41 »
Danke für den Tip, aber das ist mir bekannt.

Es geht jetzt darum, dass sich das Personalamt an seine Absprachen hält und damit ginge das Rückwirkend über die 6 Monate hinaus. Die 6 Monate stehen nicht zur Diskussion, es geht um weitere zugesagte Monate...

Ging eher an den TE, aber auch bei Dir gilt, kein Antrag nach 37 Tv-L, keine Kohle Rückwirkend über 6 Monate. Da ist es völlig unerheblich was für Absprachen getroffen wurden oder ab wann die Entgeltgruppe greift, spätestens wenn es an die Nachzahlungen geht kann sich niemand mehr an genau diese Absprachen erinnern. Trotzdem viel Glück