das kommt auf die Tätigkeiten in der Privatwirtschaft an. Wenn dies Tätigkeiten sind, die zu deiner Verbeamtung passen, dann ja. Da kann im Zweifel aber nur dein Arbeitgeber feststellen.
Selbst wenn, wäre eine sofortige Verbeamtung ungewöhnlich; minimum 1 Jahr wäre nach meiner Erfahrung abzuwarten.