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Verbeamtung

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Organisator:
das kommt auf die Tätigkeiten in der Privatwirtschaft an. Wenn dies Tätigkeiten sind, die zu deiner Verbeamtung passen, dann ja. Da kann im Zweifel aber nur dein Arbeitgeber feststellen.

Selbst wenn, wäre eine sofortige Verbeamtung ungewöhnlich; minimum 1 Jahr wäre nach meiner Erfahrung abzuwarten.

DirkG:
Super, vielen Dank für die schnellen Reückmeldungen und die wertvollen Informationen.

Organisator:

--- Zitat von: DirkG am 06.02.2024 15:16 ---Super, vielen Dank für die schnellen Reückmeldungen und die wertvollen Informationen.

--- End quote ---

Gerne. Ergänzend noch die Info, dass die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, also hier wahrscheinlich A13 erfolgen würde.

Gewerbler:

--- Zitat von: Organisator am 06.02.2024 15:19 ---Gerne. Ergänzend noch die Info, dass die Verbeamtung grundsätzlich im Eingangsamt, also hier wahrscheinlich A13 erfolgen würde.

--- End quote ---

Ich kenne jetzt das Hessische Beamten- bzw. Besoldungsgesetz nicht, aber prinzipiell ist es auch möglich (zumindest in BW), im 1. oder 2. Beförderungsamt eingestellt zu werden, wenn gewisse Voraussetzungen erfüllt sind.
Wie realistisch das angewendet wird, hängt vermutlich aber u.a. davon ab, wie dringend das Interesse an genau dem Bewerber bzw. der Bewerberin ist  :)

DirkG:
Herzlichen Dank. Wie stelle ich eigentlich einen Antrag auf Verbeamtung. Formlos? "Ich stelle einen Antrag auf Übernahme in das Beamtenverhälltnis?"

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