Autor Thema: Altersteilzeit  (Read 4851 times)

Lotte

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Altersteilzeit
« am: 06.02.2024 17:08 »
Hallo zusammen,

die tarifliche Altersteilzeit wurde ja nicht verlängert. Wie sieht es den bei euch aus, kann der Chef dem Mitarbeiter noch die gesetzliche Altersteilzeit anbieten, wenn beide damit einverstanden sind.

Genauer gefragt kann der Chef Altersteilzeit im Blockmodell noch genehmigen
von 01.12.2024 bis 30.11.2029.

Wird das bei euch sonst auch noch so gehandhabt?
Vielen lieben Dank und noch einen schönen Abend

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,070
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #1 am: 06.02.2024 17:09 »
Hallo zusammen,

die tarifliche Altersteilzeit wurde ja nicht verlängert. Wie sieht es den bei euch aus, kann der Chef dem Mitarbeiter noch die gesetzliche Altersteilzeit anbieten, wenn beide damit einverstanden sind.

Genauer gefragt kann der Chef Altersteilzeit im Blockmodell noch genehmigen
von 01.12.2024 bis 30.11.2029.

Wird das bei euch sonst auch noch so gehandhabt?
Vielen lieben Dank und noch einen schönen Abend
Was ist den die gesetzliche Altersteilzeit ?
Gibt es so was (noch?)


Lotte

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 34
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #3 am: 06.02.2024 19:42 »
Siehe Lunk unten

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,070
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #4 am: 07.02.2024 06:20 »
Ok, nichts was vom Staat gefördert wird oder worauf man ein Anspruch hätte, dachte schon ich hätte da was verpasst.
Insofern wüsste ich nicht warum ein AG, dass nicht machen darf, wenn er Lust darauf hat.
Oder kostet es dem AG irgendwas und ich hab da was übersehen?

Und zum Verständnis, es ist doch so, dass man da z.B. 4 Jahre vor der Altersrente 2 Jahre VZ arbeitet aber nur 50% bezahlt bekommt und dafür dann 2 Jahre nicht mehr arbeitet, aber weiterhin 50% bekommt, oder?
« Last Edit: 07.02.2024 06:28 von MoinMoin »

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 468
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #5 am: 07.02.2024 07:39 »
@moinmoin:

Bei der Altersteilzeit wird das Netto-Gehalt auf mindestens 70 % des vorherigen Nettoverdienstes aufgestockt. Gleichzeitig wird der Rentenversicherungsbeitrag auf rund 90 % der vorherigen Beiträge aufgestockt. Daher ist Altersteilzeit im Verhältnis zu normalen Teilzeit finanziell deutlich attraktiver.

@Lotte:

Wer das 55. Lebensjahr vollendet und in den letzten fünf Jahren vor der Altersteilzeit mindestens drei Jahre sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, kann – theoretisch – Altersteilzeit in Anspruch nehmen. Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit gibt es nicht!

Altersteilzeit kann im Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen sein. Zumeist ist Altersteilzeit eine freiwillige Vereinbarung von Arbeitgeber*in und Arbeitnehmer*in. Die Dauer der Altersteilzeit hängt von der gewählten Art ab.

Im Blockmodell gilt: Bei einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber ohne eine Regelung der Altersteilzeit in einem Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung, darf die Altersteilzeit einen Zeitraum von 3 Jahren nicht übersteigen. Der Zeitraum von 12/24 - 11/29 wäre daher zu lang und somit vom Gesetz ausgeschlossen (§ 2 AltTZG).

Bei Regelung der Altersteilzeit in einem Tarifvertrag, auf Grund eines Tarifvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder bei Regelungen der Kirchen oder öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaften kann die Altersteilzeit bis zu 12 Jahre betragen (frühester Beginn: 55. Lebensjahr bis maximal 67. Lebensjahr durch Anhebung der Altersgrenzen).

Bei gleichmäßiger Reduzierung der Arbeitszeit gilt: Diese Form der Altersteilzeit kann jederzeit mit dem Arbeitgeber vereinbart werden. Ein Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung ist nicht erforderlich.

Wenn es keine Betriebsvereinbarung (oder keinen Tarifvertrag) gibt, würde eine Altersteilzeit, die mit einem Arbeitnehmer geschlossen wird, allerdings Begehrlichkeiten bei anderen Arbeitnehmern wecken. Aus Gründen der Gleichbehandlung kann der Arbeitgeber sich gegen diese Wünsche weiterer Beschäftigter ohne eine gute Begründung nur schwer wehren.

Daher wird der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen, zum Beispiel wenn die Stelle wegrationalisiert wird oder nicht neu besetzt werden muss, zustimmen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,070
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #6 am: 07.02.2024 08:05 »
@moinmoin:

Bei der Altersteilzeit wird das Netto-Gehalt auf mindestens 70 % des vorherigen Nettoverdienstes aufgestockt. Gleichzeitig wird der Rentenversicherungsbeitrag auf rund 90 % der vorherigen Beiträge aufgestockt. Daher ist Altersteilzeit im Verhältnis zu normalen Teilzeit finanziell deutlich attraktiver.
st das nicht Geschichte? oder gilt das immer noch?

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 755
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #7 am: 07.02.2024 08:20 »
§16 des AltTZG und die nicht Weiterführung in den Tarifverträgen sagt mir, dass eine Förderung diesbezüglich im ÖD Geschichte ist.

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 468
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #8 am: 07.02.2024 08:22 »
Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende 2009 ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall!

Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus (§ 16 AltTZG). Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende 2009 zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch alleine die Netto-Aufstockung.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 755
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #9 am: 07.02.2024 08:22 »

Und zum Verständnis, es ist doch so, dass man da z.B. 4 Jahre vor der Altersrente 2 Jahre VZ arbeitet aber nur 50% bezahlt bekommt und dafür dann 2 Jahre nicht mehr arbeitet, aber weiterhin 50% bekommt, oder?

Das nennt sich im TV-L Sabbatical und wird nicht wie die fühere ATZ im TV-L gefördert und ist eine Kann-Sache.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 755
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #10 am: 07.02.2024 08:24 »
Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende 2009 ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall!

Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus (§ 16 AltTZG). Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende 2009 zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch alleine die Netto-Aufstockung.

Das ist so richtig.
Kennst Du einen AG im ÖD, der freiwillig bei seinen Angestellten aufstockt?


Sorry. Du hast es ja schon geschrieben:
Daher wird der Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen, ...., zustimmen.
« Last Edit: 07.02.2024 08:35 von Faunus »

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 6,070
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #11 am: 07.02.2024 08:57 »
Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende 2009 ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall!

Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus (§ 16 AltTZG). Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende 2009 zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch alleine die Netto-Aufstockung.
ok, dann habe ich es doch richtig verstanden, der AG darf weiter meinen Stundenlohn erhöhen  ;D und mir Geschenke geben, wenn ich in ATeilzeit gehe.

Es gibt aber von extern kein Geld dafür (außer die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes)

Korrekt?

Dann ist eine Lebensarbeitszeit Konto (Wo ich als TZ Kraft VZ arbeite um früher gehen zu können) und ein Alterteilzeitvertrag ohne Unterschied, wenn der AG nichts dazu gibt.
Oder?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,889
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #12 am: 07.02.2024 09:02 »
Was ist der politische Hintergrund dieses ganzen Unfugs in Zeiten des Fachkräftemangels?

Rentenonkel

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 468
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #13 am: 07.02.2024 09:22 »
Irrigerweise meinen viele, das Altersteilzeitgesetz sei Ende 2009 ausgelaufen und Altersteilzeit sei seitdem nicht mehr möglich. Das ist nicht der Fall!

Ende 2009 lief die Förderung der Arbeitgeber durch die Bundesagentur für Arbeit für neue Altersteilzeit-Verträge aus (§ 16 AltTZG). Altersteilzeit kann nach wie vor vereinbart werden. Doch seit Ende 2009 zahlen die Arbeitgeber alleine die zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und auch alleine die Netto-Aufstockung.
ok, dann habe ich es doch richtig verstanden, der AG darf weiter meinen Stundenlohn erhöhen  ;D und mir Geschenke geben, wenn ich in ATeilzeit gehe.

Es gibt aber von extern kein Geld dafür (außer die Steuerfreiheit nach § 3 Nr. 28 des Einkommensteuergesetzes)

Korrekt?

Dann ist eine Lebensarbeitszeit Konto (Wo ich als TZ Kraft VZ arbeite um früher gehen zu können) und ein Alterteilzeitvertrag ohne Unterschied, wenn der AG nichts dazu gibt.
Oder?

Wenn der Arbeitgeber mit seinem Arbeitnehmer einen ATZ Vertrag macht, muss er auf mindestens 70 % des Nettos aufstocken und er muss auch den RV Beitrag erhöhen.

Die Arbeitgeber haben in der Vergangenheit diese Mehrausgaben von der Bundesagentur erstattet bekommen. Durch die Zunahme des Fachkräftemangels ist dieser Zuschuß des Staates weggefallen.

Bei dem Langzeitkonto spare ich dagegen meinen eigenen Gehaltsanspruch an, verzichte also in der Arbeitsphase auf einen Teil des Geldes, der 1 zu 1 in der Phase der Inanspruchnahme wieder abgebaut werden darf.

ATZ bleibt daher deutlich attaktiver.

Es gibt auch weiterhin Beispiele, wo Altersteilzeit Massenarbeitslosigkeit und / oder eine Klagewelle wegen Kündigungen vor den Arbeitsgerichten vermeiden kann, wenn der Arbeitgeber sich entscheidet, den Standort zu schließen oder Personal abzubauen (aktuelles Beispiel: Miele). Daher sind ATZ Verträge immer noch ein beliebtes und gangbares Modell bei Sozialplänen.

ATZ ist in solchen Fällen sogar politisch gewollt. Dieser Personenkreis taucht in der Arbeitslosenstatistik nicht auf und kostet den Steuerzahler auch weniger als Arbeitslosigkeit.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,889
Antw:Altersteilzeit
« Antwort #14 am: 07.02.2024 09:34 »

ATZ ist in solchen Fällen sogar politisch gewollt. Dieser Personenkreis taucht in der Arbeitslosenstatistik nicht auf und kostet den Steuerzahler auch weniger als Arbeitslosigkeit.

Meine Herren, die sollen arbeiten, es ist Fachkräftemängel. Auch so ein Gesetz gehört eigentlich in den Bereich "Verständnis für Generalstreik", wir haben zu lange uns selbst betrogen.
Zudem ist zu fragen, warum Miele hier abbauen muss.