...Vergleichsgruppe heisst mindestens 5 vergleichbare Personen (Einstellungsjahrgang, Entwicklung , Alter etc) zum Zeitpunkt der Aufnahme der Freistellung...an deren (durchschnittlicher) Entwicklung nimmt der freigestellte PR dann während der Freistellungszeit teil...
...wenn die weitere berufliche Entwicklung des freigestellten PR nicht sichergestellt wird (z.B. durch Vergleichsgruppe), wäre dies eine nichtb gerechtfertigte Benachteiligung...