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Erfahrungen, Dienstherr verklagen

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Herbert Meyer:

--- Zitat von: Lisa4321 am 07.02.2024 15:58 ---Ich habe eine Vollmacht unterschrieben und es ist zum Verwaltungsgericht gegangen, weil das Stellenbesetzungsverfahren gestoppt werden musste. Bei uns auf der Arbeit ist es wirklich komisch.... Keiner redet mit mir... Mit Datenschutz haben die es auch nicht so.
Ich bewerbe mich schon woanders, aber habe eben Angst, dass ich es mir selbst versaue. Aber was da gemacht wird, ist wirklich nicht fair und ich bin die Leidtragende. :(

--- End quote ---

Bei solchen Vermutungen kann eine anonyme Eingabe bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde gemacht werden. Die Adresse steht im Impressum des Internetauftritts deines Dienstherren. Meiner Erfahrung nach gehen die Aufsichtsbehörden solchen Eingaben sehr gewissenhaft nach und geben da erfolgreich Nachhilfe in der Rechtsanwendung, notfalls mit Sanktionsdrohungen.

clarion:
Wobei die Begründung schon ein weniger besser sein muss, als keiner redet mit mir.

Max:
Ich kenne bei uns keinen einzigen Fall wo eine Konkurentenklage dazu führte, dass der Kläger tatsächlich die zu besetzende Stelle bekam.
Wenn ein interner Bewerber geklagt hat, kam auch früher oder später heraus, wer der Kläger war. Die Personalabteilung muss hier gar nicht tratschen, denn ein paar Leute können sich das meist doch zusammenreimen und der Flurfunk tut sein übriges.
Eine Auswahlverfahren bei einem anderen Dienstherren sollte hiervon jedoch nicht beeinflusst werden.

clarion:
Dass aber mächtig Sand im Getriebe mit z.T. langen Nicht-Besetzungen einhergingen habe ich schon erlebt. Besonders bitter, dass in einem Fall die Beförderung für den ausgewählten Bewerber nicht pensionswirksam wurde, weswegen er später nachdem die Klägerin die Konkurrentenklage verloren hatte, die Stelle gar nicht mehr angetreten hat. Auch aktuell läuft wieder eine Konkurrentenklage und die Fachverwaltung im ganzen Bundesland weiß über die handelnden Personen Bescheid.

Das bestmögliche, was man als Kläger erreichen kann, ist das das Bewerbungsverfahren von Grund auf neu gestartet werden muss. Dass die begehrte Stelle aber durch eine Konkurrentenklage erreicht wurde, habe ich auch noch nie gehört.

ElBarto:

--- Zitat von: Lisa4321 am 07.02.2024 15:58 ---Ich habe eine Vollmacht unterschrieben und es ist zum Verwaltungsgericht gegangen, weil das Stellenbesetzungsverfahren gestoppt werden musste. Bei uns auf der Arbeit ist es wirklich komisch.... Keiner redet mit mir... Mit Datenschutz haben die es auch nicht so.
Ich bewerbe mich schon woanders, aber habe eben Angst, dass ich es mir selbst versaue. Aber was da gemacht wird, ist wirklich nicht fair und ich bin die Leidtragende. :(

--- End quote ---


Früher konnte man davon ausgehen, dass wenn am einen Ende der Stadt ein Angestellter gehustet hat, es die Personaler aller größeren Unternehmungen wussten.

Durch Datenschutzvorschriften usw. ist das inzwischen offiziell untersagt.
Im Fall der Fälle wäre eine Erkundigung des potentiellen, neuen Personalchefs beim alten Personalchef aber schwer nachzuweisen.

Es ist aber auf jeden Fall richtig sein Recht zu vertreten. Und heutzutage kennt nicht mehr jeder jeden oder mag jeder jeden. Alos bleib ruhig auf Kurs und mach Dir keinen Kopf.

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