Worauf sollte sich denn jemand ("intern wegen Kentnissen") bewerben, wenn nichts ausgeschrieben wurde?
Grundsätzlich spricht nichts gegen die Bildung und Nutzung von Bewerberpools im Sinne von Reservelisten, sofern diese innerhalb angemessener Fristen wieder erneuert werden.
Genau das ist ja die Frage!
Liegt ein (gerichtlich überprüfbares) Auswahlverfahren vor, wenn eine Stelle frei ist und der Arbeitgeber vergleichend prüft, wer aus dem Bewerberpool passen könnte?
Ich hatte was vom Sachverhalt weggelassen, was mir jetzt doch relevant erscheint:
Es war bis Mitte Januar eine Stelle ausgeschrieben als Elternzeitvertretung.
Jetzt wird nochmal genau so eine Stelle frei, weil jemand Ende Januar gekündigt hat.
Der (winzige) Bewerberpool ist also grundsätzlich aktuell - nur haben sich vermutlich auch deshalb so wenige beworben, weil ja nur die Stelle mit der (sehr kurzen) Elternzeitvertretung (bis 10/24) ausgeschrieben war und nicht die unbefristete Stelle.
Dann wäre die nächste Frage, ob sich der AG für beide Stellen an dasselbe ausgeschriebene Anforderungsprofil halten muss wie in der Elternzeitvertretungsstelle ausgeschrieben. Das Anforderungsprofil muss ja zur Stelle passen (passt es aber nicht).
Ausgeschrieben ist eine Stelle im Verwaltungsrechtsvollzug und "muss-"Anforderung ist "Abgeschlossenes Studium im Verwaltungsbereich (3. QE, bzw. BLII), ggf. im Bereich der Sozialwissenschaften,Sozialmanagement oder vergleichbar." - ein Sozialwirt hat soweit ich weiß kein Verwaltungsrecht gelernt?
Außerdem gefordert wird "Bereits in der Praxis erprobte Kenntnisse in der Anwendung des Verwaltungsrechts, idealerweise des (XY)ordnungsrechts".
Zuletzt wurde - mangels anderer Bewerber - auf so eine Verwaltungsrechtsvollzugsstelle jemand eingestellt, der keinerlei Verwaltungsrecht gelernt hat, noch nie in einer Behörde gearbeitet hat. Bei den Kenntnissen des Bewerbers vom xy)ordnungsrecht würde ungefähr folgender Vergleich passen: man stellt jemanden ein, der mal eine Führerscheinprüfung gemacht hat, um als Verkehrspolizist zu arbeiten. Also Kenntnis von der Existenz von einzelnen Vorschriften, aber keine Ahnung von Ordnungsrecht etc.
Ich glaub ich würd nochmal ein Thema aufmachen mit dem gesamten (irgendwie doch kuriosen) Sachverhalt - nicht dass ich da was weglasse, was doch relevant sein könnte.