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Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG

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IsabelW:
Hallo,

der Sachverhalt wird leider lang, aber vermutlich unterhaltsam  ::)

Ich bin seit 2015 bei meinem aktuellen AG als Tarifbeschäftigte.
Seit 2017 Sachbearbeiterin auf einer Stelle im Verwaltungsrechtsvollzug / Ordnungsrecht. Ein Bereich, den niemand im Studium lernt; den lernt man erst und nur auf dieser Stelle. Ich unterrichte diesen Rechtsbereich an der Verwaltungsschule. Für die Stelle gibt es vom Ministerium eine Prüferzertifizierung, die in mehrere Blockwochen mindestens ein halbes Jahr dauert; ich habe diese Zertifizerung - wer die Stelle noch nie gemacht hat, kann diese Zertifizierung nicht haben. Ich habe ein top Zwischenzeugnis von 2019 und überdurchschnittlich gute LOB.

Allerdings bin ich auch Personalrätin und wähle manchmal vielleicht undiplomatisch nicht den Weg des geringsten Widerstandes, wenn etwas ungerecht zugeht oder z.B. Dinge vom Chef verlangt werden, die ich für rechtlich unvertretbar halte (dann bereite ich ihm die Entscheidung vor, unterschreibe aber nicht selbst; und schütze mich durch einen Aktenvermerk, dass ich darauf hingewiesen habe, dass ich xy für nicht rechtmäßig halte). Ende vom Lied: der Abteilungsleiter mag mich nicht. Und meine Kollegin, die ebenso verfährt auch nicht. Der Abteilungsleiter hat noch ca. 5 Jahre bis zur Pensionierung. Ich habe noch ca. 27 Jahre  :o und liebe diesen Job trotz der widrigen Rahmenbedingungen.

2020 liefen bereits so Dinge wie Drohung mit hausinterner Versetzung, wenn ich an meinem Teilzeitantrag festhalte (hat der Personaler auch ggü dem PR nicht bestritten)

10/2020 Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Meine Stelle wird (entgegen der Handhabung bei anderen Stellen) nicht als Elternzeitvertretung ausgeschrieben

02/2021 Nachfolgerin A wird eingestellt; 2 jährige Befristung; entfristet wird bei uns normalerweise nach 1,5 Jahren, wobei bei Schwangeren normalerweise der Vertrag ohne Entfristung ausläuft (wenn die Schwangerschaft so früh eintritt, dass der Prozess zur Entfristung noch nicht angelaufen ist)

08/2022 Nachfolgerin A schwanger; Personaler ruft bei mir an ob und mit wievielen Stunden ich aus Elternzeit zurückkomme; schreibt die Stelle daraufhin nur als Elternzeitvertretung aus, damit ich nicht dauerhaft wieder auf die Stelle zurück kann; auf meine Frage nach der Rückkehr auf meine alte Stelle sagt er, dass ich die nicht bekomme, weil der Vorgesetzte da nicht zustimmen wird. Bewerbe mich schriftlich auf die Stelle. Nachfolgerin A ist mittlerweile im Beschäftigungsverbot; Stelle ist also frei. Neben mir gibt es nur eine Bewerberin, die absolut offensichtlich das Anforderungsprofil nicht erfüllt. AG will sie trotzdem einstellen. PR verweigert Zustimmung zur Einstellung. Davor setzt AG mich aber bei Rückkehr aus meiner Elternzeit 10/2022 auf eine andere Sachbearbeiterstelle um (obwohl meine alte frei ist und ich die einzige qualifizierte Bewerberin bin).

11/2022 Ich erhalte Anhörung zur Abmahnung, weil ich eine Email an die Personalabteilung in BCC an eine Kollegin geschickt habe und die eine automatische Weiterleitung geschaltet hatte wegen Abwesenheit. Die Kollegin ist allerdings auch Personalrätin.
AG erkennt aufgrund von Gesprächen mit PR, dass er an meiner Bewerbung nicht vorbei kommen wird. Daraufhin wird Nachfolgerin A wider erwarten doch noch entfristet (sie erfüllt nach wie vor das Anforderungsprofil der Stelle nicht). AG setzt mich hausintern als befristete Elternzeitvertretung wieder auf meine alte Stelle.

12/2022 bin wegen Risikoschwangerschaft wieder im Beschäftigungsverbot. AG schreibt Stelle (also im Endeffekt nicht meine, sondern die meiner Nachfolgerin A) wieder nur als Elternzeitvertretung aus.

03/2023 Start Nachfolgerin B mit 0,8 VZ (erfüllt Stellenprofil ebenfalls nicht), 2 Jahre befristeter Vertrag.

2023 es läuft für meinen Bereich nach Jahren der Unterbesetzung und Überlastungsanzeigen eine Personalbemessung durch einen externen Dienstleister und parallel eine durchs Ministerium. Es kommt (und hier sagt jeder was anderes) mindestens eine vakante VZ raus.

12/23 oder 01/24 Nachfolgerin B wird vollkommen unüblich nach nur 10 Monaten (statt 18) entfristet und "auf die neue dazu gekommene Stelle gesetzt".

01/2024 AG schreibt die dadurch frei gewordene Stelle wieder als Elternzeitvertretung aus. Ich bewerbe mich. Mir wird gesagt, dass ich die Stelle ab meiner Rückkehr aus Elternzeit 10/2024 sowieso hätte, bis Nachfolgerin A dann aus ihrer Elternzeit zurück kommt. Sie würden jetzt eine Überbrückung bis 10/2024 suchen und mich da nicht berücksichtigen (wegen Elternzeit - in meiner Bewerbung steht aber drin, dass ich meine Elternzeit nach Rücksprache auch verkürzen würde).

Ende 01/2024 eine meiner Kolleginnen kündigt zu Ende 03/2024.

AG teilt mir dies in einem Telefonat mit. Die Stelle soll nicht ausgeschrieben, sondern "aus dem Bewerberpool für die andere Stelle" besetzt werden (also aus dem Pool von 3 Bewerbern, die sich auf die Elternzeitvertretung beworben hatten). Ich bewerbe mich per Email auf diese Stelle bzw. verweise auf meine schon vorliegende Bewerbung, die nun auch für diese Stelle gelten soll.

AG teilt mir per Email mit, dass die (unbefristete) Stelle nur in Vollzeit und nur zum 01.04. besetzt werden soll und ob ich diese Bedingungen anbieten kann. (Anmerkung: alle dieser Stellen sind teilzeitfähig und auch bisher so ausgeschrieben gewesen). Habe Email noch nicht beantwortet. 01.04. ist vollkommen unrealistisch - die Frage ist, darf der AG im öffentlichen Dienst eine schlechter (oder gar nicht verwaltungsrechtlich) qualifizierte Person nehmen, die zum 01.04. kann, nur weil die frühere Stelleninhaberin erst z.B. zum 01.08. könnte? (Einarbeitung dauert mindestens 6-8 Monate; Zertifizierung dauert in mehreren Blockwochen auch mind. 6 Monate) Ab 01.04. ist auch die einzige einschlägig qualifizierte Mitarbeiterin nicht mehr da für eine Einarbeitung. Es ist dann nur noch Nachfolgerin B anwesend. Aber die hat der AG selbst ja für ausreichend qualifiziert gehalten und unüblich schnell entfristet. Wir waren jahrelang unterbesetzt; ursprünglich war es nur ich und eine Halbtagskollegin. Jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen (bevor ich aus Elternzeit zurückkommen kann).

Ich gehe davon aus, dass der AG mich wegen dem Verfügbarkeitsdatum und Teilzeit entweder komplett ausschließt oder mich nur auf die Elternzeitvertretungsstelle lässt, damit er mich dann wieder woanders hin setzen kann, wenn Nachfolgerin A (ebenfalls ohne Kenntnisse des Verwaltungsrechts) aus Elternzeit zurück kommt.

Sachverhalt liegt bereits beim Anwalt.
Mich würde dennoch interessieren, was ihr so dazu sagt.

Lieben Dank Euch!




TreueTomate:
Anderen Arbeitgeber suchen und gut ist. Anscheinend bist du fachlich die Beste Person aber passt evtl. menschlich nicht in die Abteilung?
Daher möchte der Arbeitgeber dich verständlicherweise nicht einstellen und sucht nach Möglichkeit dies zu umgehen.
Rechtlich magst du im Recht sein. Menschlich vermutlich nicht.

Ich komme aus der Privatwirtschaft und der Bewerberungsprozess im öD ist mir nicht bekannt, daher kann ich nur die soziale Seite bewerten. Such dir einen Job, wo man jemanden braucht, der seine Meinung stark vertreten kann und wie du selbst sagst „undiplomatisch“ ist. Solche Jobs soll es geben  :D.

Sjuda:
Tatsächlich ein ziemlich langer SV, bei dem es zugegebenermaßen schwerfällt, den Überblick zu behalten bei den ganzen zwischenzeitlichen Ausschreibungen, Nachbesetzungen und Entfristungen. Darauf dürfte es aber höchstwahrscheinlich nicht ankommen.

Meine persönliche Einschätzung

1. Du hast keinen Anspruch auf auf eine konkrete Stelle bzw. eine Tätigkeit. Der Arbeitgeber kann dir, ohne auch deine Zustimmung, eine andere Tätigkeit übertragen, soweit dies nicht mit einer veränderten Eingruppierung verbunden ist. Das gilt sowohl bei normaler Anwesenheit als auch nach Rückkehr aus einer Elternzeit.

2. Ob für die Wahrnehmung einer Aufgabe eine bestimmte Zertifizierung oder besondere Berufserfahrung notwendig ist, interessiert nur insoweit, als der Arbeitgeber grds. an seine Stellenausschreibung gebunden ist, sollte er etwas in dieser Richtung als zwingende Voraussetung fordern. Ansonsten ist der Arbeitgeber frei in seiner Entscheidung, welche Voraussetzungen er definiert. Im Hinblick auf das Bewerberverfahren müssen die zugelassenen Bewerber die Anforderungen erfüllen. Ob vielleicht weitere Anforderungen aus der Praxiserfahrung heraus zielführender wären, kann dahingestellt bleiben.

3. Wann und aus welchem Grund der Arbeitgeber befristete Verträge in unbefristete Verträge umwandelt, kann möglicherweise im Hinblick auf die Zusammenarbeit mit dem Personalrat interessant sein. Es sollten hier im Idealfall klare und nachvollziehbare Regelungen gelten. Für den Sachverhalt aus Sicht der (persönlich) Betroffenen dürfte das allerdings keine Rolle spielen.


VFA West:
Um welche Entgeltgruppe handelt es sich denn?

Ich weiß, dass es manchmal schwer fällt, nachzugeben. Aber ich würde dir tatsächlich auch empfehlen, dir einfach eine neue Dienststelle zu suchen. Am besten eine große Landes- oder Bundesbehörde. Dort ist auch ein TZ-Antrag i.d.R. kein Problem.

Oder du wechselst tatsächlich die Abteilung. Einen Platz, auf dem mich der AG nicht sehen möchte, würde ich ehrlich gesagt gar nicht haben wollen. Stell dir vor, du kommst in eine neue Abteilung und dort herrscht vielleicht ein viel angenehmeres Arbeitsklima.

Warum lässt du dich auf so einen Machtkampf ein? Dafür wäre mir meine begrenzte Lebenszeit zu kostbar. Und es wäre auch kein Aufgeben. Im Gegenteil. Es wäre ein Sieg für dich. Du würdest damit zeigen, dass du es nicht nötig hast, dich mit solch merkwürdigen Menschen zu zerfleischen. Wenn sie deine fachliche Expertise nicht haben möchten, bitte. Du hast etwas besseres verdient.  :)

JahrhundertwerkTVÖD:
Hier wird eine persönliche Sichtweise dargestellt.
Vielleicht sieht die Sichtweise des AG völlig anders aus und es werden Punkte angebracht, welche hier noch nicht genannt wurden.
Um sich eine Meinung bilden zu können, müsste man beide Seiten anhören.

Lange Rede, kurzer Sinn.
Hier scheint es, aus welchen Gründen auch immer, menschlich nicht zu passen.
Das Augenmerk nur auf die rein fachliche Seite zu legen, ist m.E heutzutage nicht mehr angebracht.
Als AG muss man auch darauf achten, dass es im Team passt. Hier spielen nicht nur fachliche Punkte eine Rolle.

Empfehlung: AG wechseln, oder Abteilung

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