Autor Thema: Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG  (Read 4401 times)

ElBarto

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #15 am: 12.02.2024 08:55 »
Ich denke das Stellenbesetzen wird noch eine Weile so weitergehen.
Nutze die Zeit und bleib bei Deinen Kindern und geh dann in das alte Aufgabengebiet zurück oder auf eine Ausweichstelle bis der Abteilungsleiter weg ist.

Alternativ nimm die Stelle jetzt und beantrage dann einfach dennoch Teilzeit da man sie Dir ja ohnehin genehmigen müsste, da die Stelle grundsätzlich teilzeitfähig ist und Deiner Kinder unter 12 Jahren sind.

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #16 am: 12.02.2024 11:57 »
Nur finde ich den Sachverhalt alles andere als "einfach" - die beauftragte Fachanwältin übrigens auch nicht.
Na ja, die Anwältin profitiert ja von jedem Schriftsatz, den sie für Dich erstellen darf und damit von einer möglichst langen Verfahrensdauer. Letztenendes ist aber ja nur Folgendes passiert: Du hast ein Kind bekommen und wirst nach Elternzeit nicht mehr auf Deinem früheren Posten eingesetzt. Darüber kann man sich ärgern. Aber einen Anspruch auf einen bestimmten Posten hat man nicht. Und ob der Arbeitgeber andere Posten adäquat besetzt, entzieht sich Deinem Einflussbereich.

Die Anwältin wird nach RVG und Streitwert bezahlt, nicht nach der Anzahl der Schriftsätze.

Es besteht kein Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz, aber ein Anspruch auf Bestenauslese* und Unterlassen der Schlechterstellung von Elternzeitrückkehrern und Personalräten. Mehr erwarte ich nicht.

*es geht hier um eine sehr spezielle Tätigkeit, fernab der klassischen Bauamt/Sozialamt/Jugendamt(..)-Tätigkeiten. Meinen Bereich lernt niemand in seiner Ausbildung/Studium und die Anzahl der Stellen ist auch so begrenzt, dass es keinen großen Bewerberpool an Personen mit einschlägiger Berufserfahrung geben kann.

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #17 am: 12.02.2024 12:02 »
Ich denke das Stellenbesetzen wird noch eine Weile so weitergehen.
Nutze die Zeit und bleib bei Deinen Kindern und geh dann in das alte Aufgabengebiet zurück oder auf eine Ausweichstelle bis der Abteilungsleiter weg ist.

Alternativ nimm die Stelle jetzt und beantrage dann einfach dennoch Teilzeit da man sie Dir ja ohnehin genehmigen müsste, da die Stelle grundsätzlich teilzeitfähig ist und Deiner Kinder unter 12 Jahren sind.

Danke Dir!  :)

Ja ich versuche, was möglich ist und wenns nicht klappt, dann wirds notgedrungen derweil eine andere Stelle, bis mal wieder was in meinem bisherigen Aufgabenbereich frei wird. Dauerhaft komplett zuhause bei den Kindern bleiben ist leider finanziell nicht drin (und ich musste mich ja für die ersten 2 Jahre ab Geburt festlegen, wie lange ich Elternzeit nehmen will; soweit ich weiß könnte ich da nur eine zweite Elternzeit vom ersten Kind dranhängen)

MoinMoin

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #18 am: 12.02.2024 12:03 »
Wobei mich da interessieren würde, ob man "automatisch" als Bestenauslese zu nehmen ist, weil man als einzige einschlägige Berufserfahrung in dem Bereich hat, oder ob der AG auch jemanden als besser ansehen kann, der noch nicht eingearbeitet ist in dem Thema.
Klar muss er das immer mit objektiven Kriterien darlegen.
Ich bin gespannt und wünsch dir viel Erfolg.

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #19 am: 12.02.2024 12:06 »
Wobei mich da interessieren würde, ob man "automatisch" als Bestenauslese zu nehmen ist, weil man als einzige einschlägige Berufserfahrung in dem Bereich hat, oder ob der AG auch jemanden als besser ansehen kann, der noch nicht eingearbeitet ist in dem Thema.
Klar muss er das immer mit objektiven Kriterien darlegen.
Ich bin gespannt und wünsch dir viel Erfolg.

Nein ganz sicher nicht automatisch nur wegen einschlägiger Berufserfahrung.

2strong

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #20 am: 12.02.2024 13:49 »
@IsabelW
Die von Dir referenzierte RVG leitet die Verfahrenskosten zwar vom Streitwert ab, die tatsächlichen Kosten richten sich aber maßgeblich auch von der Komplexität des Verfahrens (u. a. Unfang der erfolgreichstenKorrespondenz). Hier kann der Gebührensatz um den Faktor 5 variieren. An lediglich einer (in der Sache mitunter ausreichenden) Erstberatung wird Deine Anwältin daher kaum ein Interesse haben.

zu Bestenauslese
Diese ist bei Umsetzungsbewerbern und sonstigen Ausnahmen nicht erforderlich und richtet sich auch im Übrigen lediglich am geforderten Profil. Wenn die von Dir vorgehaltene Zertifizierung nicht verlangt wird (z. B. weil diese nachgeholt werden kann), machst Du nichts.

In meinen Augen verkämpfst Du Dich hier.

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #21 am: 13.02.2024 05:54 »
Update:
Der AG hat mir heute mitgeteilt, dass die Stelle nun doch (wie üblich) ausgeschrieben wird.

@IsabelW

zu Bestenauslese
Diese ist bei Umsetzungsbewerbern und sonstigen Ausnahmen nicht erforderlich und richtet sich auch im Übrigen lediglich am geforderten Profil. Wenn die von Dir vorgehaltene Zertifizierung nicht verlangt wird (z. B. weil diese nachgeholt werden kann), machst Du nichts.

In meinen Augen verkämpfst Du Dich hier.

Was heißt "bei Umsetzungsbewerbern"?
Der AG wollte entgegen der bei ihm stets üblichen Ausschreibungspraxis die Stelle extern besetzen. Selbstverständlich gelten hier die Grundsätze der Bestenauslese.

Das "geforderte Profil" ist kein willkürliches Wunschkonzert des AG, sondern gerichtlich überprüfbar und muss sich an den Anforderungen der auszuübenden Tätigkeit orientieren. Und das ist auch gut so - gibt in der Praxis genug Stellenausschreibungen, die z.B. ohne sachliche Notwendigkeit ganz eng auf einen Wunschbewerber gemünzt sind.
Grundsätzlich entspricht das ausgeschriebene Anforderungsprofil weitgehend den Anforderungen der Tätigkeit. Nur in einem Punkt fragt sich neben mir auch der PR, wie z.B. ein Sozialwirt geeignet sein soll, Verwaltungsrecht zu vollziehen. Ausgeschrieben ist für abgeschlossenes Studium QE3, BL II und "ggf. Sozialwissenschaften, Sozialmanagement oder vergleichbar".

Die Zertifizierung bzw. die Bereitschaft diese nachzuholen wird gefordert. Das forciert auch das Ministerium.

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #22 am: 20.03.2024 08:35 »
Ein kleines Update:

Es war zuerst nur die elternzeitbefristete Stelle ausgeschrieben.
Da gab es ein Telefonat mit dem Personaler, der mir gesagt hat, dass sie mich da nicht berücksichtigen, da diese Stelle ja mit meiner Rückkehr aus Elternzeit enden würde.

Zum gleichen Zeitpunkt hatte eine Kollegin aus meinem Team gekündigt.
Zu dieser Stelle sagte der Personaler, dass diese schnellstmöglich und nur in Vollzeit besetzt werden soll - ohne Ausschreibung, aus dem Bewerberpool der oben genannten Stelle. Habe meine vorherige Bewerbung via Email-Einzeiler formal auch auf diese Stelle ausgeweitet. Dann wurde ich um "schriftliche und verbindliche Antwort" gebeten, ob ich zu den Konditionen "ab 01.04.2024 und Vollzeit" an meiner Bewerbung auf die unbefristete Stelle festhalte. Habe mitgeteilt, dass ich weiterhin Interesse an der Stelle habe, aber nicht zum 01.04. kann (was mein AG auch weiß). Zu dem Zeitpunkt gab es wohl eine auch geeignete Bewerberin, die zeitnah kann, aber nur Teilzeit arbeiten will. Mir wurde dann mitgeteilt, dass die Stelle (nur auf der Webseite) ausgeschrieben wird. Das kann eigentlich nur der Erfüllung irgendwelcher Formalitäten dienen, auf die es bei der Ablehnung meiner Person dann ankommt.

Es kam dann eine Einladung zum Vorstellungsgespräch letzten Donnerstag.
Habe Termin bestätigt und wie bereits 2022 für alle künftigen Personalgespräche nochmal die Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten beantragt. Diese hat dann - nur mir  :o - mitgeteilt, dass Sie an dem Termin nicht kann. Habe ihr geantwortet, dass ich davon ausgehe, dass mein AG dann pflichtgemäß den Termin verschieben wird. Nachdem mein AG sich nicht mehr gemeldet hat, habe ich zwei Tage vorm Termin nachgefragt. Mein(e) Anträg(e) wurden versehentlich "überlesen". Ich wurde per Email gefragt, ob ein Gespräch ohne die Gleichstellungsbeauftragte denn "absolut nicht möglich" sei. Der Personaler sei dann im Urlaub und dann würde sich das ganze Verfahren ja verzögern. Habe um einen Termin mit Gleichstellungsbeauftragter gebeten - der ist nun morgen.

Dieses Vorstellungsgepräch wird abermals nur dazu dienen, Formalien zu erfüllen und mir dann irgendeinen anderen Bewerber vorzuziehen, um meine Rückkehr an meinen alten Arbeitsplatz dauerhaft zu verhindern. Würde es um die Sicherstellung der Aufgabenerfüllung gehen, so könnte mein AG beide Stellen auch elternzeitbefristet besetzen - so wie das bei 3 Kolleginnen im gleichen Sachgebiet und bei 2 Kolleginnen im gleichen Team auch gemacht wurde.

Hierzu noch ein Artikel einer Richterin vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elternzeit-rueckkehr-arbeitsplatz-arbeitsvertrag-weisung-diskriminierung-muetter/

Ich habe jetzt mal allen Personalräten eine Email geschrieben und harre der Dinge die da kommen werden. Nach Akteneinsicht durch meine Anwältin weiß ich dann auch, wer sich mit welcher Qualifikation noch beworben hat. Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz wird sicher gestellt - ggf bleibt die Stelle dann ohnehin bis zum Ende meiner Elternzeit vakant und dann sieht man weiter. Unterstützung kann mein AG gerne auf der elternzeitbefristet ausgeschriebenen Stelle einstellen - das hätte er ja auch schon seit Januar tun können, war aber ja scheinbar dann doch nicht so dringend  ::)






Umlauf

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #23 am: 20.03.2024 08:44 »
Danke für die Rückmeldung.
Bin gespannt, wie dieser „Krimi“ ausgehen wird.
Viel Erfolg beim Gespräch.

2strong

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #24 am: 20.03.2024 09:03 »
Das "geforderte Profil" ist kein willkürliches Wunschkonzert des AG, sondern gerichtlich überprüfbar und muss sich an den Anforderungen der auszuübenden Tätigkeit orientieren. Und das ist auch gut so - gibt in der Praxis genug Stellenausschreibungen, die z.B. ohne sachliche Notwendigkeit ganz eng auf einen Wunschbewerber gemünzt sind.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, passiert bei Euch derzeit doch das genaue Gegenteil: Es wird kein überspezifisches Profil verlangt, sondern es wird weniger spezifisch ausgeschrieben, um einen breiteren Bewerberkreis anzusprechen. Mehr Leute zu adressieren, also die Grundgesamtheit für eine Bestenauslese zu erweitern, kann nicht rechtswidrig sein.

Britta2

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #25 am: 20.03.2024 09:22 »
"Bestenauslese" - lässt vieles erlauben, was man als AG als "Beste" verstehen will. Das ist nicht zwingend die Qualifikation oder Engagement. Bei uns - werden sämtliche Leitungsstellen ausschließlich mit Promovierten besetzt.
Dann kann gern auch jemand für die Öffentlichkeitsarbeit mit Promotion in Geologie oder Theologie genommen werden --- Hauptsache, vor dem Namen steht der Titel. Es gibt ergänzend dazu auch die interne Vorschroft, auf keinen Fall den "Allerbesten" zu nehmen - weil der irgendwann begreift, dass er gewisse Ansprüche stellen kann - oder kündigt. Das geht natürlich gar nicht. ÖD eben ... eine eigene "Weltanschauung".
Und sollte der Theologe eben nach paar Monaten doch nicht "geeignet" sein  dann wird eben neu ausgeschrieben oder aus dem alten Stapel ein neuer Kandidat kontaktiert ...

Sjuda

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #26 am: 20.03.2024 09:28 »
Ein kleines Update:
(...)

Hierzu noch ein Artikel einer Richterin vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt:

https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/elternzeit-rueckkehr-arbeitsplatz-arbeitsvertrag-weisung-diskriminierung-muetter/

(...)


Über die Bedeutung für den Sachverhalt lässt sich m. E. streiten. Sowohl bei dem im Artikel vorgestellten Fall als auch dem Fall im referenzierten Urteil dreht sich der Kern des Problems jeweils um einen geänderten Arbeitsort nach Rückkehr aus der Elternzeit. Der Arbeitgeber muss in einem solchen Fall die sozialen Belange der Beschäftigten angemessen berücksichtigen und daher ggf. vorrangig Mitarbeiter auswählen, die von der Veränderung weniger stark betroffen sind, weil bspw. keine oder weniger familiäre Verpflichtungen vorliegen.

Im Sachverhalt hingegen dreht es sich um eine veränderte Aufgabe bei ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen, insbesondere hinsichtlich Arbeitsort und -zeit sowie des Entgelts.

IsabelW

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Antw:Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG
« Antwort #27 am: 21.03.2024 21:16 »
UPDATE:

Die anderen Bewerbungsgespräche hatten ja schon letzte Woche stattgefunden und es gab Gespräche innerhalb des PR und zwischen PR und Personalabteilung. PR wird jede andere Einstellung ablehnen, mit der mehr Stellenanteile besetzt werden, als für die absehbare Elternzeitrückkehr von mir und einer Kollegin erforderlich sind.

Bei dem "Vorstellungsgespräch" heute wurden nur zwei Fragen gestellt:
Warum ich mich auf die Stelle beworben habe (alle im Gespräch kannten sich, nur ich und die Personalerin kannten uns nicht).
Vom scheidenden Sachgebietsleiter kam noch die Frage, ob meine seit einigen Jahren pensionierte Kollegin mich noch in einen ganz spezifischen Teilbereich der Sachbearbeitung eingearbeitet hatte, der seit Jahren wegen Unterbesetzung einstaubt.

Dann ging es nur noch um die Fragen, ab wann ich mit wie vielen Stunden anfangen könnte und ob ich ggf. mit weniger Stunden früher anfangen könnte. Von 3,3 Stellenanteilen seien seit Anfang März nur noch 0,8 besetzt (davor 1,8) und diese einzige verbliebene Verwaltungskollegin ist mittlerweile krank. Irgendwie fällt jetzt doch mal auf, dass es ungut ist, wenn unser sensibler und pressewirksamer Bereich nicht besetzt ist ...

Ich harre jetzt erstmal der Dinge die da kommen .. wer ab wann mit wie vielen Stunden einsteigen kann scheint wohl das Auswahlkriterium zu sein ..