Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Bestenauslese - intensive Umgehungsbemühungen durch AG

<< < (4/6) > >>

ElBarto:
Ich denke das Stellenbesetzen wird noch eine Weile so weitergehen.
Nutze die Zeit und bleib bei Deinen Kindern und geh dann in das alte Aufgabengebiet zurück oder auf eine Ausweichstelle bis der Abteilungsleiter weg ist.

Alternativ nimm die Stelle jetzt und beantrage dann einfach dennoch Teilzeit da man sie Dir ja ohnehin genehmigen müsste, da die Stelle grundsätzlich teilzeitfähig ist und Deiner Kinder unter 12 Jahren sind.

IsabelW:

--- Zitat von: 2strong am 12.02.2024 01:00 ---
--- Zitat von: IsabelW am 10.02.2024 12:52 ---Nur finde ich den Sachverhalt alles andere als "einfach" - die beauftragte Fachanwältin übrigens auch nicht.

--- End quote ---
Na ja, die Anwältin profitiert ja von jedem Schriftsatz, den sie für Dich erstellen darf und damit von einer möglichst langen Verfahrensdauer. Letztenendes ist aber ja nur Folgendes passiert: Du hast ein Kind bekommen und wirst nach Elternzeit nicht mehr auf Deinem früheren Posten eingesetzt. Darüber kann man sich ärgern. Aber einen Anspruch auf einen bestimmten Posten hat man nicht. Und ob der Arbeitgeber andere Posten adäquat besetzt, entzieht sich Deinem Einflussbereich.

--- End quote ---

Die Anwältin wird nach RVG und Streitwert bezahlt, nicht nach der Anzahl der Schriftsätze.

Es besteht kein Anspruch auf den früheren Arbeitsplatz, aber ein Anspruch auf Bestenauslese* und Unterlassen der Schlechterstellung von Elternzeitrückkehrern und Personalräten. Mehr erwarte ich nicht.

*es geht hier um eine sehr spezielle Tätigkeit, fernab der klassischen Bauamt/Sozialamt/Jugendamt(..)-Tätigkeiten. Meinen Bereich lernt niemand in seiner Ausbildung/Studium und die Anzahl der Stellen ist auch so begrenzt, dass es keinen großen Bewerberpool an Personen mit einschlägiger Berufserfahrung geben kann.

IsabelW:

--- Zitat von: ElBarto am 12.02.2024 08:55 ---Ich denke das Stellenbesetzen wird noch eine Weile so weitergehen.
Nutze die Zeit und bleib bei Deinen Kindern und geh dann in das alte Aufgabengebiet zurück oder auf eine Ausweichstelle bis der Abteilungsleiter weg ist.

Alternativ nimm die Stelle jetzt und beantrage dann einfach dennoch Teilzeit da man sie Dir ja ohnehin genehmigen müsste, da die Stelle grundsätzlich teilzeitfähig ist und Deiner Kinder unter 12 Jahren sind.

--- End quote ---

Danke Dir!  :)

Ja ich versuche, was möglich ist und wenns nicht klappt, dann wirds notgedrungen derweil eine andere Stelle, bis mal wieder was in meinem bisherigen Aufgabenbereich frei wird. Dauerhaft komplett zuhause bei den Kindern bleiben ist leider finanziell nicht drin (und ich musste mich ja für die ersten 2 Jahre ab Geburt festlegen, wie lange ich Elternzeit nehmen will; soweit ich weiß könnte ich da nur eine zweite Elternzeit vom ersten Kind dranhängen)

MoinMoin:
Wobei mich da interessieren würde, ob man "automatisch" als Bestenauslese zu nehmen ist, weil man als einzige einschlägige Berufserfahrung in dem Bereich hat, oder ob der AG auch jemanden als besser ansehen kann, der noch nicht eingearbeitet ist in dem Thema.
Klar muss er das immer mit objektiven Kriterien darlegen.
Ich bin gespannt und wünsch dir viel Erfolg.

IsabelW:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.02.2024 12:03 ---Wobei mich da interessieren würde, ob man "automatisch" als Bestenauslese zu nehmen ist, weil man als einzige einschlägige Berufserfahrung in dem Bereich hat, oder ob der AG auch jemanden als besser ansehen kann, der noch nicht eingearbeitet ist in dem Thema.
Klar muss er das immer mit objektiven Kriterien darlegen.
Ich bin gespannt und wünsch dir viel Erfolg.

--- End quote ---

Nein ganz sicher nicht automatisch nur wegen einschlägiger Berufserfahrung.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version