Hallo,
der Sachverhalt wird leider lang, aber vermutlich unterhaltsam
Ich bin seit 2015 bei meinem aktuellen AG als Tarifbeschäftigte.
Seit 2017 Sachbearbeiterin auf einer Stelle im Verwaltungsrechtsvollzug / Ordnungsrecht. Ein Bereich, den niemand im Studium lernt; den lernt man erst und nur auf dieser Stelle. Ich unterrichte diesen Rechtsbereich an der Verwaltungsschule. Für die Stelle gibt es vom Ministerium eine Prüferzertifizierung, die in mehrere Blockwochen mindestens ein halbes Jahr dauert; ich habe diese Zertifizerung - wer die Stelle noch nie gemacht hat, kann diese Zertifizierung nicht haben. Ich habe ein top Zwischenzeugnis von 2019 und überdurchschnittlich gute LOB.
Allerdings bin ich auch Personalrätin und wähle manchmal vielleicht undiplomatisch nicht den Weg des geringsten Widerstandes, wenn etwas ungerecht zugeht oder z.B. Dinge vom Chef verlangt werden, die ich für rechtlich unvertretbar halte (dann bereite ich ihm die Entscheidung vor, unterschreibe aber nicht selbst; und schütze mich durch einen Aktenvermerk, dass ich darauf hingewiesen habe, dass ich xy für nicht rechtmäßig halte). Ende vom Lied: der Abteilungsleiter mag mich nicht. Und meine Kollegin, die ebenso verfährt auch nicht. Der Abteilungsleiter hat noch ca. 5 Jahre bis zur Pensionierung. Ich habe noch ca. 27 Jahre
und liebe diesen Job trotz der widrigen Rahmenbedingungen.
2020 liefen bereits so Dinge wie Drohung mit hausinterner Versetzung, wenn ich an meinem Teilzeitantrag festhalte (hat der Personaler auch ggü dem PR nicht bestritten)
10/2020 Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft
Meine Stelle wird (entgegen der Handhabung bei anderen Stellen) nicht als Elternzeitvertretung ausgeschrieben
02/2021 Nachfolgerin A wird eingestellt; 2 jährige Befristung; entfristet wird bei uns normalerweise nach 1,5 Jahren, wobei bei Schwangeren normalerweise der Vertrag ohne Entfristung ausläuft (wenn die Schwangerschaft so früh eintritt, dass der Prozess zur Entfristung noch nicht angelaufen ist)
08/2022 Nachfolgerin A schwanger; Personaler ruft bei mir an ob und mit wievielen Stunden ich aus Elternzeit zurückkomme; schreibt die Stelle daraufhin nur als Elternzeitvertretung aus, damit ich nicht dauerhaft wieder auf die Stelle zurück kann; auf meine Frage nach der Rückkehr auf meine alte Stelle sagt er, dass ich die nicht bekomme, weil der Vorgesetzte da nicht zustimmen wird. Bewerbe mich schriftlich auf die Stelle. Nachfolgerin A ist mittlerweile im Beschäftigungsverbot; Stelle ist also frei. Neben mir gibt es nur eine Bewerberin, die absolut offensichtlich das Anforderungsprofil nicht erfüllt. AG will sie trotzdem einstellen. PR verweigert Zustimmung zur Einstellung. Davor setzt AG mich aber bei Rückkehr aus meiner Elternzeit 10/2022 auf eine andere Sachbearbeiterstelle um (obwohl meine alte frei ist und ich die einzige qualifizierte Bewerberin bin).
11/2022 Ich erhalte Anhörung zur Abmahnung, weil ich eine Email an die Personalabteilung in BCC an eine Kollegin geschickt habe und die eine automatische Weiterleitung geschaltet hatte wegen Abwesenheit. Die Kollegin ist allerdings auch Personalrätin.
AG erkennt aufgrund von Gesprächen mit PR, dass er an meiner Bewerbung nicht vorbei kommen wird. Daraufhin wird Nachfolgerin A wider erwarten doch noch entfristet (sie erfüllt nach wie vor das Anforderungsprofil der Stelle nicht). AG setzt mich hausintern als befristete Elternzeitvertretung wieder auf meine alte Stelle.
12/2022 bin wegen Risikoschwangerschaft wieder im Beschäftigungsverbot. AG schreibt Stelle (also im Endeffekt nicht meine, sondern die meiner Nachfolgerin A) wieder nur als Elternzeitvertretung aus.
03/2023 Start Nachfolgerin B mit 0,8 VZ (erfüllt Stellenprofil ebenfalls nicht), 2 Jahre befristeter Vertrag.
2023 es läuft für meinen Bereich nach Jahren der Unterbesetzung und Überlastungsanzeigen eine Personalbemessung durch einen externen Dienstleister und parallel eine durchs Ministerium. Es kommt (und hier sagt jeder was anderes) mindestens eine vakante VZ raus.
12/23 oder 01/24 Nachfolgerin B wird vollkommen unüblich nach nur 10 Monaten (statt 18) entfristet und "auf die neue dazu gekommene Stelle gesetzt".
01/2024 AG schreibt die dadurch frei gewordene Stelle wieder als Elternzeitvertretung aus. Ich bewerbe mich. Mir wird gesagt, dass ich die Stelle ab meiner Rückkehr aus Elternzeit 10/2024 sowieso hätte, bis Nachfolgerin A dann aus ihrer Elternzeit zurück kommt. Sie würden jetzt eine Überbrückung bis 10/2024 suchen und mich da nicht berücksichtigen (wegen Elternzeit - in meiner Bewerbung steht aber drin, dass ich meine Elternzeit nach Rücksprache auch verkürzen würde).
Ende 01/2024 eine meiner Kolleginnen kündigt zu Ende 03/2024.
AG teilt mir dies in einem Telefonat mit. Die Stelle soll nicht ausgeschrieben, sondern "aus dem Bewerberpool für die andere Stelle" besetzt werden (also aus dem Pool von 3 Bewerbern, die sich auf die Elternzeitvertretung beworben hatten). Ich bewerbe mich per Email auf diese Stelle bzw. verweise auf meine schon vorliegende Bewerbung, die nun auch für diese Stelle gelten soll.
AG teilt mir per Email mit, dass die (unbefristete) Stelle nur in Vollzeit und nur zum 01.04. besetzt werden soll und ob ich diese Bedingungen anbieten kann. (Anmerkung: alle dieser Stellen sind teilzeitfähig und auch bisher so ausgeschrieben gewesen). Habe Email noch nicht beantwortet. 01.04. ist vollkommen unrealistisch - die Frage ist, darf der AG im öffentlichen Dienst eine schlechter (oder gar nicht verwaltungsrechtlich) qualifizierte Person nehmen, die zum 01.04. kann, nur weil die frühere Stelleninhaberin erst z.B. zum 01.08. könnte? (Einarbeitung dauert mindestens 6-8 Monate; Zertifizierung dauert in mehreren Blockwochen auch mind. 6 Monate) Ab 01.04. ist auch die einzige einschlägig qualifizierte Mitarbeiterin nicht mehr da für eine Einarbeitung. Es ist dann nur noch Nachfolgerin B anwesend. Aber die hat der AG selbst ja für ausreichend qualifiziert gehalten und unüblich schnell entfristet. Wir waren jahrelang unterbesetzt; ursprünglich war es nur ich und eine Halbtagskollegin. Jetzt soll plötzlich alles ganz schnell gehen (bevor ich aus Elternzeit zurückkommen kann).
Ich gehe davon aus, dass der AG mich wegen dem Verfügbarkeitsdatum und Teilzeit entweder komplett ausschließt oder mich nur auf die Elternzeitvertretungsstelle lässt, damit er mich dann wieder woanders hin setzen kann, wenn Nachfolgerin A (ebenfalls ohne Kenntnisse des Verwaltungsrechts) aus Elternzeit zurück kommt.
Sachverhalt liegt bereits beim Anwalt.
Mich würde dennoch interessieren, was ihr so dazu sagt.
Lieben Dank Euch!