Autor Thema: Urlaub während der Wahlen  (Read 5665 times)

KaiBro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Urlaub während der Wahlen
« am: 14.02.2024 04:22 »
Moin Moin,
wie schon im Betreff geschrieben habe ich einige Fragen bzgl. Urlaub und der bevorstehenden Wahlen. Laut Arbeitsvertrag habe ich bei der Vorbereitung der Wahlen mitzuwirken, dies bedeutet die Briefwahlunterlagen zuzusenden, nicht mehr. Aus persönlichen Gründen muss ich meinen Sommerurlaub aber dies Jahr während dieser Zeit nehmen, d.h. ich würde vielleicht eine Woche vor der Wahl in Urlaub gehen, mit Glück einen Tag nach der Europawahl.

Habe ich trotzdem ein Anrecht zu diesem Zeitpunkt Urlaub zu bekommen bzw. zumindest am Tag nach den Wahlen? Oder sprechen hier dringende betriebliche Gründe dagegen mir den Urlaub zu gewähren?

Und bin ich dazu verpflichtet am Wahltag anwesend zu sein (wird in der Regel vom Bürgermeister angeordnet) oder kann ich mich auf einen privaten Termin berufen und diesen wahrnehmen? Hier gab es bereits desöfteren Unstimmigkeiten. Ich und auch andere Kollegen waren bei den letzten Wahlen immer anwesend, andere nie. Dies hat zu Unstimmigkeiten innerhalb der Verwaltung geführt. Wie es häufig so ist, wird hier leider mit zweierlei Maß gemessen.

Frage aus dem Grund, weil bei mir in den letzten Jahren häufiger Urlaubsanträge abgelehnt wurden. Nachdem ich mit Klage gedroht habe, genehmigte man mir zwar Urlaube, aber legte mir dafür in anderen Bereichen Steine in den Weg. Alles in allem kein toller Arbeitgeber.

Tarif: Tvöd

Danke für eure Hilfe!

 

Julianx1

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 70
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #1 am: 14.02.2024 08:44 »
Guten Morgen,

ich versuche deine Antwort mal wertfrei zu beantworten. Jedoch empfehle ich Dir etwas vorsichtig bei der Androhung von Klagen zu sein. Dein Urlaub ist grundsätzlich in § 26 TVöD geregelt. In der Protokollerklärung dazu findest du den Hinweis dass er möglichst zusammenhängend gewährt werden soll.

Jetzt kann man natürlich deiner Frage nicht mögliche besondere Umstände entnehmen, wie z.B. Pflege, Betreuung oder sonstige persönliche Verpflichtungen. Ebenso wenig könne ich betriebliche und ergänzende Dienstvereinbarungen.

Grundsätzlich lässt sich folgendes Sagen. Einer deiner vertraglichen Verpflichtungen scheint nach deiner Aussage die Vorbereitung von Wahlen zu sein. Diese sind nun mal zeitlich gebunden. Eine Urlaubssperre aufgrund der dienstlichen Notwendigkeit deiner Anwesenheit kann deswegen legitim sein und obliegt dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ebenso ist eine Dienstverpflichtung zur Durchführung der Wahl legitim und Handelsüblich. Hier handelt es sich nicht nur um eine typische Dienstpflicht, sondern auch um eine staatsbürgerliche Pflicht mit der eigentlich auch jeder Bürger in ein Wahlamt berufen werden kann.

Dein Arbeitgeber hat sich bei der Gewährung und Ablehnung von Urlaub an Regeln zu halten. Du aber auch. Will er Dir Urlaub verweigern, hat er den Personalrat zu beteiligen. Zumindest nach dem LPVG NRW. Wie es in andern Ländern geregelt ist kann ich nicht sagen. Bestehen Urlaubspläne, so werden diese auch unter Beteiligung des Personalrates aufgestellt. Bei der Gewährung von Urlaub hat er zwischen dienstlichen Notwendigkeiten und persönlich sozialen Belangen abzuwiegen und kann ermessen ausüben.

Grundsätzlich hat er dir deinen Urlaub im Anspruchsjahr zu gewährleisten. Möglichst zusammenhängend. Zwingend hast du keinen Anspruch auf die genaue Lage wenn es dienstlich nicht möglich ist. Aber bedenke auch, dass du die Wahlen anscheinend wohl in deinem arbeitsvertraglichen als Gegenstand deiner Aufgaben hast. Hier könnte ich dich als Arbeitgeber am Schopf ziehen und fragen ob du deine Pflichten auch erfüllst.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,916
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #2 am: 14.02.2024 09:06 »
Natürlich kannst du keinen Urlaub nehmen.

Die Festlegung im Arbeitsvertrag ist ja ähnlich wie bei jenen mit der Rufbereitschaft im Arbeitsvertrag.

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #3 am: 14.02.2024 10:31 »
Anrecht auf Urlaub erscheint mir hier auch keins zu bestehen.

Aber... man spricht mit seinen Vorgesetzten, erklärt die Situation und wenn persönliche Gründe derart eingängig sind, dann wird doch kaum einer etwas dagegen haben - vor allem mit großem zeitlichen Vorlauf. Auf Konfrontation zu bauen halte ich persönlich für nicht geeignet.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Ichweißnix

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 4
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #4 am: 14.02.2024 11:03 »
Also bei uns in der Stadtverwaltung ist für ALLE Mitarbeiter (Stadt 40.000 EW) aus allen Bereichen Urlaubssperre für den Wahlsonntag. Hier ist Anwesensheitspflicht. Wer eine Reise gebucht hat, muss nachweisen, dass er zum Zeitpunkt der Buchung noch nicht wusste, dass da Wahl ist - ansonsten Pech.

Ich selbst war vorher bei einer kleineren Gemeinde für die Wahlen zuständig - auch Briefwahl usw. Es wäre nicht möglich gewesen da vor der Wahl Urlaub zu bekommen (davon abgesehen, dass mir das auch gar nicht eingefallen wäre). Auch nicht einen Tag danach - wegen Nachbereitung. Und ich würde auch keinen Mitarbeiter, der für Wahlen eingeteilt ist, in den Urlaub lassen.
Hast du schon mal bei der Vorbereitung einer Wahl geholfen? Dann müsstest du eigentlich wissen was das bedeutet und dass da jede Hand benötigt wird.

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 178
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #5 am: 14.02.2024 11:32 »
Das kann ich nachempfinden. Ich persönlich nehme gerne als Wahlhelfer teil - am Wahltag, sonst bin ich vom Drumherum verschont. Ich bin aber auch nicht in diesem Bereich tätig.
An meinem vorherigen Dienstort mit etwa 10.000 Beschäftigten werden ein paar Monate im Vorfeld die "Einberufungen" durch das Wahlamt verschickt. Wer zu diesem Zeitpunkt schon Urlaub beantragt hat kann sich problemlos von der Verpflichtung befreien lassen. Im Zweifelsfall und mit (guter) Begründung ist es auch später noch möglich. Ich beziehe mich ausschließlich auf Wahlhelfer!
Ich vermute die Beschäftigten im Wahlamt selbst werden in der Wahl-Zeit keinen Urlaub nehmen/bekommen.
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

Kommunalgenie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #6 am: 14.02.2024 11:52 »
Alles in Allem scheinst du eher kein toller AN zu sein.
Mir würden glaube ich alle Gesichtszüge entgleiten wenn ein Wahlsachbearbeiter vor und nach der Wahl Urlaub beantragt.

Ansonsten müsstest du uns erstmal mitteilen, ob du an dem Sonntag arbeiten sollst oder ob du als ehrenamtlicher Wahlhelfer eingesetzt werden sollst.
Anrecht auf Urlaub besteht in jedem Fall nicht. Hier liegt zweifellos ein betrieblicher Grund vor.
Private Termine am Wahltag sind vollkommen irrelevant, es sei denn es handelt es sich um einen Termin der gesetzlich normiert zur Ablehnung des Ehrenamtes führen kann. Das befreit dich aber auch noch lange nicht vor eventueller Sonntagsarbeit. Wie gesagt, es fehlt Kontext.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,916
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #7 am: 14.02.2024 11:57 »
Es geht nicht um Ehrenamt, es steht im Arbeitsvertrag.

Ausweislich der Schilderungen scheint es ja ständig Probleme zu geben. Ja, insofern wohl ein ganz schlechter AN.

Schmitti

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 883
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #8 am: 14.02.2024 12:00 »
Frage aus dem Grund, weil bei mir in den letzten Jahren häufiger Urlaubsanträge abgelehnt wurden
Wie schafft man das?

Kommunalgenie

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 206
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #9 am: 14.02.2024 12:58 »
Es geht nicht um Ehrenamt, es steht im Arbeitsvertrag.

Ausweislich der Schilderungen scheint es ja ständig Probleme zu geben. Ja, insofern wohl ein ganz schlechter AN.

Ja es steht im Arbeitsvertrag, aber wenn er als ehrenamtlicher Wahlhelfer eingesetzt werden soll würden ja andere Vorschriften Anwendung finden. Es steht ja im SV nicht geschildert ob er in der Verwaltung eingesetzt werden soll am Wahltag.

KaiBro

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 21
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #10 am: 14.02.2024 14:31 »
Frage aus dem Grund, weil bei mir in den letzten Jahren häufiger Urlaubsanträge abgelehnt wurden
Wie schafft man das?

Ich hatte eine Vertretung die jeden Urlaub abgelehnt hat. Begründungen waren: keine Zeit, keine Lust, da will ich selber Urlaub. Wenn die Vertretung dann noch der beste Freund des Bürgermeisters ist, steht man ziemlich alleine da. Gott sei Dank hat sich diese Konstellation mittlerweile geändert.

2022 ist mir dann die Hutschnur geplatzt, als mir vom Arbeitgeber Urlaub genehmigt wurde, ich Urlaub gebucht habe und mein Urlaub einige Tage später vom Arbeitgeber storniert wurde. Der Bürgermeister war sogar der festen Überzeugung, das ich den gebuchten Urlaub auf meine Kosten umbuchen bzw. stornieren muss. Als ich in dem Fall mit Klage gedroht habe, wurde mir der Urlaub sofort wieder genehmigt.

Faunus

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 757
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #11 am: 15.02.2024 00:08 »
Das liest sich unschön, aber es geht bei Deiner Beschreibung nicht um die Befindlichkeiten von Seilschaften, sondern um klar genannten Anforderungen, die in Deinem Arbeitsvertrag scheinbar festgelegt sind.
Ist Dir zum Zeitpunkt Deines Urrlaubsantrags/Urlaubsbuchung der Wahltermin bekannt gewesen?

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,916
Antw:Urlaub während der Wahlen
« Antwort #12 am: 15.02.2024 17:56 »
Ich verstehe jetzt immer noch nicht wo das Problem ist?

Du hast in deinem Arbeitsvertrag die Aufgabe Wahlen vorzubereiten. Womöglich gibt es bei Euch 2024 nur eine Wahl. Und genau da muss der Urlaub genommen werden?

Kann es sein, dass du schlicht - vielleicht verständlicherweise - beleidigt bist?