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Pauschale Beihilfe Niedersachsen

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BAT:
Ab diesem Monat kann man sich in Niedersachsen unwiderruflich für eine pauschale Beihilfe entscheiden.

https://www.nlbv.niedersachsen.de/startseite/beihilfe_heilfursorge/pauschale_beihilfe/niedersachsen-fuhrt-pauschale-beihilfe-ein-228711.html

Hat da schon jemand Erfahrungen mit? Ist das nur was für Beschäftigte, die freiwillig privat oder gesetzlich krankenversichert sind oder auch für die Altfälle mit Beihilfeanspruch?
 

bbdhs:
Muss man sich ggf. mal individuell überlegen.
Wo es sich meiner Meinung nach lohnt ist z.B.:

* Sehr hoher Zuschlag in der PKV - da könnte dann ggf. die pauschale Beihilfe insg. günstiger sein.
* Sehr gerginer Teilzeitanteil - auch da ist ggf. die pauschale Beihilfe günstiger. Aber bedenken: Man kann nur einmal wechseln. Es ist eine Lebensentscheidung. Wenn man doch irgendwann mehr arbeiten möchte, ist die PKV ggf. doch besser. Auch bedenken, dass die Beilfe bei Pension steigt und damit die PKV sinkt und man auch noch Teile des Beitrags aus Rückstellungen der PKV reduziert bekommt je älter man wird.
Insgesamt bestimmt keine einfache Entscheidung.
Neben den monetären Aspekten gibt es auch noch andere Vor-/Nachteile zu beachten (bessere Ärzteverfügbarkeit bei PKV, geringerer Arbeitsaufwand (Abrechnung) bei GKV/pauschale Beihilfe, ...)

Gewerbler:
Ich meine, es gibt erste Untersuchungen aus den anderen Bundesländern. Letztlich muss man sich die individuelle Situation anschauen.
Klarer Nachteil ist schon mal, wenn man evtl. den Dienstherrn wechseln möchte und der neue dann keine pauschale Beihilfe hat. Dann muss man den vollen Beitrag zur freiwilligen GKV übernehmen.

Tendenziell interessant ist die pauschale Beihilfe meines Wissens für folgende Situationen:

* tendenziell geringeres Einkommen (Teilzeit, mD, gD)
* viele oder schwere Vorerkrankungen und dadurch hohe Zuschläge und/oder Öffnungsaktion
* viele Kinder, die in der GKV familienversichert werden könnten
* Ehepartner/in nicht erwerbstätig und dadurch Familienversicherung möglich
* Zusammentreffen mehrerer der Faktoren ;) Nochmal: Man muss es sich im jeweiligen konkreten Einzelfall anschauen und ggf. durchrechnen...

N8:
wir hatten das thema neulich hier schon:
https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,122295.0.html

BAT:
Danke für den Hinweis.

Mir ging es aber nicht um eine Abwägung, sondern ob überhaupt eine Abwägung erfolgen kann (in meinem Fall - Beschäftigte mit Beihilfeanspruch aus dem Bestandsschutz).

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