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Bezahlung Bereitschaftszeiten am Wochenende

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steralio:

Hallo zusammen,

TVL-Vertrag § 9

Hier werden ja die Bereitschaftszeiten beschrieben.
Diese werden ja faktorisiert. Bei uns im Unternehmen zu 65%.
Zu evt. Zuschlägen für Sonn- Feiertage etc. steht im §9 nichts.
Hier greifen dann die Zuschläge aus § 8 , oder verstehe ich das falsch?

Sagen wir mal der Mitarbeiter ist Sonntags 10 h im Bereitschaftsdienst eingeteilt.
Dann müsste er bei uns 6,5 h (65%) + 20% Zuschlag vergütet bekommen, oder?

Bitte um kurzes Feedback. Vielen Dank!

Capo:
Ist richtig, wenn ihr Betrieblich nichts anderes Vereinbart habt.
Sonntagsarbeit sind übrigens 25% Zuschlag. 

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