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Höhergruppierung E10 -> E11
JimmyPage:
Hallo zusammen,
hab eine Frage zur Höhergruppierung.
Ich wurde 01/2017 (Arbeitsbeginn 01.01.2017) mit E10 S3 eingestellt. Dann 10/2019 kam die Bewilligung Höhergruppierung auf E11. Ab 01/2020 war ich E10 S4, ab 03/2020 war ich E11 S3 und ab 10/2022 dann E11 S4.
Blick da nicht so richtig durch. Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich nicht eigentlich E11 S5 sein?
Grüße
JP
Maggus:
Hallo,
was ist denn unter einer "Bewilligung" 10/2019 zu verstehen?
Entweder der AG hat seine Rechtsmeinung geändert und kam zum Ergebnis, dass die auszuübende Tätigkeit die Merkmale der EG 11 erfüllt, dann wäre die EG 11 bereits bei der Einstellung zugrunde zu legen.
Oder es wurden inhaltliche Änderungen bei der auszuübenden Tätigkeit vom AG vorgenommen und Dir übertragen, die eine Bewertung nach EG 11 ergeben, dann bist Du seit dieser Änderung in EG 11 eingruppiert.
JimmyPage:
Würde sagen eher letzteres. Eine Stellenbewertungskommission hat die gesamte Stadtverwaltung, u.a. meine Tätigkeit neu bewertet.
Also heisst, ab 10/2019 wäre es wieder bei E11 S3 "bei Null" losgegangen. Drei Jahre in Stufe 3, vier Jahre in Stufe vier und somit käme ich erst 10/2026 in Stufe 5?
VFA West:
Genau das.
JimmyPage:
Ok, alles klar. Aber die Sprünge in den Stufen kapier ich halt nicht so ganz:
* 01/2017 E10 S3 (Arbeitsbeginn)
* 10/2019 (Höhergruppierung)
* ab 01/2020 E10 S4
* ab 03/2020 E11 S3
* ab 10/2022 E11 S4
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