Interessant, gibt es da Urteile zu? Also wenn der Ag keine Aufforderung zur Reduktion oder Freizeit oder Regelung bzgl. des Verfalls/Maximal Anzahl macht, dann kann durch Duldung, freiwillig geleistete Gleitzeitstunden in echten Überstunden umgewandelt werden?
BAG Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
"Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden setzt neben deren Leistung voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Arbeitnehmer. [...] Für eine konkludente Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer darlegen, dass eine bestimmte angewiesene Arbeit innerhalb der Normalarbeitszeit nicht zu leisten oder ihm zur Erledigung der aufgetragenen Arbeiten ein bestimmter Zeitrahmen vorgegeben war, der nur durch die Leistung von Überstunden eingehalten werden konnte. [...] Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden."
Es geht nicht um die freiwillige Leistung sondern die Erforderlichkeit der gemachten Leistung zur Erreichung des arbeitgeberseitig gewünschten Arbeitsergebnisses.
Ok, dazu müsste der Ag Termine setzen für die zu erledigenden Arbeit, oder? Ansonsten könnte ich stets behaupten das es in der vereinbarten Arbeitszeit nicht schaffbar war.
Also wenn der AG z.B. sagt, bearbeiten sie diese Fälle nach FiFo, dann doch eher nicht.
Gibt es da ebenfalls konkretere Urteile, die das so sehen?
Aus dem oben wiedergegebenen Leitsatz lese ich, dass entweder ein fixer Zeitrahmen vom AG vorzugeben ist oder sich der Zeitrahmen aus der Aufgabe insich ergibt.
Eine Einrede der Duldung ließe sich (so ein Hinweis von Haufe) dadurch verhindern, dass im Vorhinein unmissverständlich klar gemacht werde, dass Überstunden nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung anerkannt werden.
LG