Autor Thema: Mehrarbeit über 20 Jahre  (Read 3979 times)

IsabelW

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #15 am: 14.02.2024 09:18 »
Auf welche Weise wurden diese Mehrstunden denn eigentlich erfasst?
Gab es Überlastungsanzeigen?
Gab es Mitarbeitergespräche, in denen die Mehrstunden mal zur Sprache kamen?

Grundsätzlich hat ein AG sicher eine Fürsorgepflicht, aber an der Ausschlussfrist ändert das denke ich nichts. Und die andere Frage ist auch, ob ich meinem AG ohne entsprechende Dienstvereinbarung einfach Mehrstunden "aufdrücken" darf? Es gibt eine vertragliche Vereinbarung zu xy Wochenstunden und wenn die nicht reichen, dann wäre der Ablauf eigentlich "Stift fallen lassen und Überlastunganzeige". Dann ist der Ball beim AG und seiner Fürsorgepflicht.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 5,567
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #16 am: 14.02.2024 17:43 »
Die Stunden sind doch nebensächlich. Es gibt Hinweise darauf, dass man in der vereinbarten Arbeitszeit die Leistungen nicht erbringen konnte.
Nur weil jemand jede Woche 44 anstelle 40 Stunden arbeitet ist es für mich noch keine Anzeichen, dass die Leistungen nicht in der vereinbarten Arbeitszeit erbringbar sind.
Dazu müsste der AG zunächst klare Vorgaben machen, was denn die zu erbringenden Arbeitsleistung ist.
Kann mich nicht erinnern, so etwas im öD erlebt zu haben.



BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #17 am: 14.02.2024 18:10 »

SiegVibe

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 57
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #18 am: 19.02.2024 11:14 »
Interessant, gibt es da Urteile zu? Also wenn der Ag keine Aufforderung zur Reduktion oder Freizeit oder Regelung bzgl. des Verfalls/Maximal Anzahl macht, dann kann durch Duldung, freiwillig geleistete Gleitzeitstunden in echten Überstunden umgewandelt werden?

BAG Urteil vom 10.04.2013 - 5 AZR 122/12
"Der Anspruch auf Vergütung von Überstunden setzt neben deren Leistung voraus, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen sind. Die Darlegungs- und Beweislast hierfür trägt der Arbeitnehmer. [...] Für eine konkludente Anordnung von Überstunden muss der Arbeitnehmer darlegen, dass eine bestimmte angewiesene Arbeit innerhalb der Normalarbeitszeit nicht zu leisten oder ihm zur Erledigung der aufgetragenen Arbeiten ein bestimmter Zeitrahmen vorgegeben war, der nur durch die Leistung von Überstunden eingehalten werden konnte. [...] Die Duldung von Überstunden bedeutet, dass der Arbeitgeber in Kenntnis einer Überstundenleistung diese hinnimmt und keine Vorkehrungen trifft, die Leistung von Überstunden fürderhin zu unterbinden."

Es geht nicht um die freiwillige Leistung sondern die Erforderlichkeit der gemachten Leistung zur Erreichung des arbeitgeberseitig gewünschten Arbeitsergebnisses.

Ok, dazu müsste der Ag Termine setzen für die zu erledigenden  Arbeit, oder? Ansonsten könnte ich stets behaupten das es in der vereinbarten Arbeitszeit nicht schaffbar war.
Also wenn der AG z.B. sagt, bearbeiten sie diese Fälle nach FiFo, dann doch eher nicht.
Gibt es da ebenfalls konkretere Urteile, die das so sehen?

Aus dem oben wiedergegebenen Leitsatz lese ich, dass entweder ein fixer Zeitrahmen vom AG vorzugeben ist oder sich der Zeitrahmen aus der Aufgabe insich ergibt.

Eine Einrede der Duldung ließe sich (so ein Hinweis von Haufe) dadurch verhindern, dass im Vorhinein unmissverständlich klar gemacht werde, dass Überstunden nur nach vorheriger schriftlicher Anordnung anerkannt werden.

LG

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #19 am: 20.02.2024 08:59 »
Bei 20 Jahren Mehrarbeit und 6 Monate Verfall der Ansprüche tritt der Aspekt von Überstunden und deren Entlohnung doch weit in den Hintergrund. Währen "disziplinarische" Maßnahmen hier wesentlich wichtiger wären.

IsabelW

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 62
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #20 am: 20.02.2024 09:04 »
Was sagt denn der betroffene Arbeitgeber eigentlich dazu?

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 172
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #21 am: 20.02.2024 11:02 »
Bei 20 Jahren Mehrarbeit und 6 Monate Verfall der Ansprüche tritt der Aspekt von Überstunden und deren Entlohnung doch weit in den Hintergrund. Währen "disziplinarische" Maßnahmen hier wesentlich wichtiger wären.

Was bedeutet denn "disziplinarische" Maßnahmen? Soll jemand für seinen übermäßigen Einsatz abgestraft werden? Oder vor Überlastung geschützt?
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.

BAT

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,704
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #22 am: 20.02.2024 11:38 »
Es gibt doch Hinweise darauf, dass entweder über einen langen Zeitraum nicht die Arbeitsleistung im entsprechenden Zeitraum erbracht wurde. Dann wäre zu prüfen, wie mit dieser Minderleistung umgegangen wird.

Oder es war zu viel Arbeit für den vorgesehen Zeitkorridor, dann wäre die Fürsorgepflicht gefragt.

Aufgrund der Langfristigkeit dieser Gegebenheiten wäre eine Vorstellung beim Amtsarzt anzuraten.

Angelsaxe

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 172
Antw:Mehrarbeit über 20 Jahre
« Antwort #23 am: 20.02.2024 12:37 »
Das kann ich nachvollziehen, es ist aber sehr theoretisch. Über Minderleistung wird meist großzügig hinweggesehen und bis eine Überlastung seitens des AG/Dienstherrn wahrgenommen wird dauert es auch ewig, obgleich ich zwischen beiden keine harte Grenze zu ziehen vermag. Zum Amtsarzt geht es oft wegen eher hanebüchener Absurditäten.  ;D
Jeder macht so seine Erfahrungen.  8)
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.