Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Minusstunden bei Krankheit

<< < (2/3) > >>

Öffdler:
Der Dienstplan wurde für die Teilnehmenden einvernehmlich dahingehend geändert, dass sie zwei Stunden früher gehen durften. Insofern sollten die 2-Minusstunden passen.

Mit den "Kranken" wurde aber keine einvernehmliche Änderung des Dienstplanes herbeigeführt, sodass hier entsprechend der ursprünglichen Planung 1 Minusstunde stehen müsste.

ohjeee:
sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.
Wenn ich eine durchschnittlich wöchentliche Arbeitszeit von bspw. täglich 8h in der Zeiterfassung habe und Freitag regelmäßig nach 5h statt nach 8h nach Hause gehe, bekomme ich selbstverständlich die Sollarbeitszeit und nicht die theoretisch gearbeitete Zeit.
Ebenso auch umgekehrt. Wenn ich Dienstag immer noch eine Teambesprechung habe, oder eigentlich immer schon um 6:30 anfange und täglich 1h Zeit aufbaue (für Freitag) und bspw. 9h statt 8h Sollarbeitszeit arbeite, bekomme ich auch nur die hinterlegten 8h und nicht meine theoretisch beabsichtigt gearbeitete Zeit.

Das gilt im Beispiel des Threaderstellers auch für Teilzeitkräfte, die an der 7-stündigen Schulung teilgenommen hätten, aber an dem Tag nur 5h Sollarbeitszeit gehabt hätten. Die bekommen im Krankheitsfall auch nicht die theoretisch 7h angefallene Schulung gutgeschrieben, sondern nur die in der Zeiterfassung hinterlegten 5h.

MoinMoin:

--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08 ---sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.

--- End quote ---
Die dienstplanmäßige Sollarbeitszeit.
Und wenn an dem Tag nur 7h vorgesehen sind, dann sind es 7h

ohjeee:

--- Zitat von: MoinMoin am 13.02.2024 17:48 ---
--- Zitat von: ohjeee am 13.02.2024 17:08 ---sehe ich so nicht.
bei Krank ist die tägliche Sollarbeitszeit anzusetzen.

--- End quote ---
Die dienstplanmäßige Sollarbeitszeit.
Und wenn an dem Tag nur 7h vorgesehen sind, dann sind es 7h

--- End quote ---

reden wir gerade aneinander vorbei?
wenn an dem Tag dienstplanmäßig nur 7h vorgesehen sind, dann gibts die 7h, unabhängig davon, wie lange die Fortbildung gegangen wäre und ob bei Teilnahme an der Fortbildung thoeretisch Gleitzeit auf- oder abgebaut worden wäre.

Stehlampe:
Ich rechne nach den Sollzeiten der Dienstzeitvereinbarung/Arbeitsvertrag ab. Wenn da steht, dass ich an dem Tag 8h Sollarbeitszeit habe, dann werden natürlich 8h bei Krankheit angerechnet.
Die Fortbildung lasse ich mir natürlich auch gemäß der Sollarbeitszeit anrechnen. Sollte der AG die Fortbildung so planen, dass ich nicht auf meine Sollstunden komme, dann bin ich halt um 8 Uhr schon da. Wenn der AG dann meint, ich müsse erst um 9 Uhr da sein, dann habe ich ihm meine Arbeitsleistung gemäß Vereinbarung angeboten. Eine Annahmeverzug des AG kann dann ja wohl eher nicht zu Minusstunden des AN führen.

Viele Grüße

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version