Hallo zusammen,
TVL-Vertrag § 9
Hier werden ja die Bereitschaftszeiten beschrieben.
Diese werden ja faktorisiert. Bei uns im Unternehmen zu 65%.
Zu evt. Zuschlägen für Sonn- Feiertage etc. steht im §9 nichts.
Hier greifen dann die Zuschläge aus § 8 , oder verstehe ich das falsch?
Sagen wir mal der Mitarbeiter ist Sonntags 10 h im Bereitschaftsdienst eingeteilt.
Dann müsste er bei uns 6,5 h (65%) + 20% Zuschlag vergütet bekommen, oder?
Bitte um kurzes Feedback. Vielen Dank!