Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > Kirche und Wohlfahrt

Frage zur Eingruppierung

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BenQ5:
Moin zusammen,
wie würde folgende Konstellation im AVR-C Anlage 2 eingruppiert werden ?

Einstellung 01.06.21 mit 5b Stufe 8 mit Bewährungsaufstieg nach 4b nach 4 Jahren
01.06.23 Erreichen Stufe 9 nach entsprechend 2 Jahren

Am 01.06.25 fallen also jetzt der Stufenaufstieg und der Bewährungsaufstieg nach 4 b zusammen.
Wohin wird eingruppiert ? Gilt hier wie im TVÖD dass auch zunächst der Stufenaufstieg nach 5b Stufe 10 greift und im Anschluss die Höhergruppierung stufengleich nach 4b Stufe 10 ?

Also ab 01.06.25 : 4b Stufe 10 ?

BenQ5:
Moin,

kann denn niemand kurz hierzu etwas sagen ?

Jochen1976:
Hallo,

die von dir beschriebene Konstellation wirft interessante Fragen auf und gibt Raum für verschiedene Interpretationen. Es scheint, dass eine Vielzahl von Variablen berücksichtigt werden muss, und die spezifische Abfolge der Ereignisse könnte von mehreren Faktoren beeinflusst werden. Eine Möglichkeit wäre, dass der Stufenaufstieg nach 5b, Stufe 10 zuerst in Kraft tritt, aber es ist ebenso denkbar, dass andere Szenarien relevant sind.

Um eine umfassende Klärung zu erreichen, könnte es ratsam sein, direkt mit den zuständigen Stellen Kontakt aufzunehmen. Sie können dir eine detailliertere Erklärung der Richtlinien und Bedingungen geben, die für deine individuelle Situation gelten. Es ist von großer Bedeutung, die spezifischen Details aus erster Hand zu erfahren, um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte angemessen berücksichtigt werden.

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