Ein Kollege hat seinen befristeten Vertrag aufheben lassen, um beim Gleichen AG (Land) einen unbefristeten Vertrag zu unterschreiben. Der neue Vertrag beginnt mit dem Tag der Unterschrift, einen Tag nachdem der alte mit Unterschrift auf dem Aufhebungsvertrag geendet hat. Die Beschäftigung war also lückenlos (am Abend aufgehoben, am nächsten Morgen neuen Vertrag).
Jetzt zieht das LBV einen Tag von der Beschäftigungsdauer ab, weil eine eintägige Lücke bescheinigt wird (der Tag an dem der Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde).
Ist das rechtens? Wurde sich hier beim Ausfertigen der Verträge vertan? Welche Auswirkungen hat ein Tag Lücke in der Beschäftigung im TV-L?
Danke für Ideen!