Das hatten wir schonmal als Thema. Der TVL erkennt Stipendien nicht als einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten an. Das passt ins Bild, Wertschätzung und Weitblick sind diesem Werk fremd. Bei den Verhandlungspartnern ist da auch wenig Entwicklung in dieser Hinsicht auszumachen.
Dennoch ist die Aussage "Stipendien sind nicht anerkennungsfähig" in dieser Pauschalität nicht korrekt.
Es gibt Stipendien, da ist grob gesagt nur das Fachgebiet und die Laufzeit umrissen.
Und es gibt andere, da ist ziemlich viel an Pflichten und Vorgaben vertraglich geregelt, so dass diese Stipendien eher den Charakter eines Arbeitsverhältnisses haben.
In einigen Urteilen des BAG sind Merkmale von Arbeitsverhältnissen festgehalten, als da wären abhängige, weisungsgebundene Beschäftigung, Art, Inhalt, Ort und Dauer sind benannt, etc..
Wenn also die Merkmale eines Arbeitsvertrages vorliegen, kann es sich lohnen, die Einstufung ggf. gerichtlich prüfen zu lassen.
Liegen diese nicht vor, hat Cyrix42 wohl leider recht.