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Einstufung nach Promotionsstipendium

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FearOfTheDuck:
Deine Schmerzgrenze ist doch der springende Punkt. Du bestimmst deinen Wert und entweder der AG kommt dir soweit entgegen, dass du sagen kannst: "Ok, das passt für mich" oder eben nicht.

Wichtig ist dabei, dass vor Vertragsschluss alles in Sack und Tüten ist. Und am Besten schwarz auf weiß, damit im Nachhinein spontan auftretende Erinnerungslücken wieder aufgefüllt werden können.

MoinMoin:

--- Zitat von: cyrix42 am 10.02.2024 16:13 ---Wer erfolgreich promoviert hat, hat damit nachgewiesen, eigenständig wissenschaftlich arbeiten zu können. Inwiefern sollte das für eine nicht-wissenschaftliche Einrichtung von Relevanz sein? Selbstmanagement hat man, das stimmt. Inwiefern Arbeit mit Studies/WiMis gegeben sein muss, wenn man eben nicht in ein Arbeitsprojekt integriert ist, sondern eigenständig mit Stipendium, ggf. allein im stillen Kämmerlein, arbeitet, lasse ich mal so stehen. Das kann ja auch fachrichtungsabhängig sein.

Was ich damit sagen will: Wer noch nichts anderes als Uni gesehen hat, ist für ein Unternehmen deshalb noch nicht zwangsläufig interessanter, wenn er/sie jetzt eine wissenschaftliche Monographie verfasst hat... Wenn dies zusammen mit Erfahrung im im Unternehmen entsprechend zu besetzenden Bereich kommt, dann, klar, kann man leicht auch Positionen mit Führungsverantwortung usw. erreichen. Aber warum sollte ich als promovierter Mathematiker jetzt plötzlich zum Berufseinstieg so viel mehr dort wert sein als jemand, der z.B. mit dem passenden Studienabschluss direkt nach dem Master dort einsteigt -- vergleichbar mit jemandem, der schon seit Jahren die zu übernehmenden Aufgaben kennt und in diese eingearbeitet ist?

Die Promotion ist eine wissenschaftliche Qualifikation, die in erster Linie auf die weitere wissenschaftliche Arbeit im akademischen Bereich vorbereitet. Sie ist nicht mehr, und auch nicht weniger...

--- End quote ---
Sehe ich aus eigner Erfahrung anders. Eine Promotion ist im Kern der Nachweis, dass man was zu ende bringen kann auf einem höherem geistigem Niveau.
Der Inhalt einer Dissertation ist da zweitrangg.
Ich sehe, dass ein Promovierter wesentlich mehr mitbringt, als ein aus studierter Masterstudent und der mehr als ein Bsc Student, wenn sie von der Uni in das andere Arbeitsleben wechseln.
Und zwar egal wo man dann später in der Wirtschaft arbeitet.


Das ein Angelernter wertvoller für ein Betrieb sein kann als ein Promovierter spricht dem nicht entgegen.
Ist aber ganz andere Fragestellung.

MoinMoin:

--- Zitat von: Behoerdenneuling am 10.02.2024 20:25 ---Danke an alle für die vielen Antworten! Hätte nicht gedacht, dass das Thema so viel Rückmeldung bekommt...

Danke vor allem für die positiven/bestärkenden Beiträge. Ich werde es, wie schon häufiger vorgeschlagen, mit einer Argumentation mit § 16 Abs. 5 TVL versuchen und hoffe auf den Rückhalt der Abteilungsleitung. Zumal ich weiß, dass die Bewerber:innen-Lage in meinem Bereich mehr als schlecht ist.

Ich will gerne in den öD weil ich was bewegen will und meinen Beitrag zur Gesellschaft leisten will (ich weiß, dass einige hier das als naiv abstempeln werden und mir eine zeitnahe und schmerzhafte Rückkehr in die Realität prognostizieren werden).
Ich bin mir vollauf bewusst, dass ich im öD deutlich weniger verdienen werde als in der freien Wirtschaft (zumal die Veträge zumindest zu Beginn genauso befristet sind und auch die sonstigen Konditionen auch nicht mehr besser sind).

Fakt ist aber auch: Mit einer EG13.1 würde ich weniger verdienen als meine Studentin, deren Bachelorarbeit ich letztes Jahr betreut habe, jetzt in ihrem ersten Job in der freien Wirtschaft verdient (der komplett fachfremd ist, bei dem es für die Einstellung nur auf den "Bachelor of Science" ankam). Und da ist dann doch eine Schmerzgrenze.

--- End quote ---
Ich bin aus ähnlichen Beweggründen nach Jahren der pW auch wieder im öD gelandet  und natürlich muss man seine eigne monetäre Schmerzgrenze definieren.

Nachtigall:
Das hatten wir schonmal als Thema. Der TVL erkennt Stipendien nicht als einschlägige Berufserfahrung oder förderliche Zeiten an. Das passt ins Bild, Wertschätzung und Weitblick sind diesem Werk fremd. Bei den Verhandlungspartnern ist da auch wenig Entwicklung in dieser Hinsicht auszumachen.

Dennoch ist die Aussage "Stipendien sind nicht anerkennungsfähig" in dieser Pauschalität nicht korrekt.

Es gibt Stipendien, da ist grob gesagt nur das Fachgebiet und die Laufzeit umrissen.
Und es gibt andere, da ist ziemlich viel an Pflichten und Vorgaben vertraglich geregelt, so dass diese Stipendien eher den Charakter eines Arbeitsverhältnisses haben.

In einigen Urteilen des BAG sind Merkmale von Arbeitsverhältnissen festgehalten, als da wären abhängige, weisungsgebundene Beschäftigung, Art, Inhalt, Ort und Dauer sind benannt, etc..

Wenn also die Merkmale eines Arbeitsvertrages vorliegen, kann es sich lohnen, die Einstufung ggf. gerichtlich prüfen zu lassen.
Liegen diese nicht vor, hat Cyrix42 wohl leider recht.

MoinMoin:
Die Frage ist doch, ob man für die Ausübung von beruflicher Tätigkeiten einen Arbeitsvertrag haben muss.
Oder ob auch eine andere Form der beruflichen Tätigkeit als förderliche Zeit anerkannt werden kann.
(unabhängig davon, wie man es nachweisen kann)
Und wenn ich mit meinem Master in meinem Beruf tätig bin und promoviere, dann ....

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