Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung nach Promotionsstipendium
MoinMoin:
--- Zitat von: cyrix42 am 12.02.2024 13:05 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.02.2024 12:59 ---
Und wenn die Lügen und sagen, wir können tarifliche aber nicht mehr, dann der Hinweis: Sie können mir tariflich die Stufe 3 zahlen, wenn sie wollen, da ich mehr als 3 Jahre förderliche Zeiten haben oder alternativ sie §16.5 nutzen können.
--- End quote ---
Die förderlichen "Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit" gemäß §16 Absatz (2) Satz 4 liegen ja wahrscheinlich nicht vor
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berufliche Tätigkeit ist sicherlich ungleich einschlägige Berufserfahrung.
Aber:
Man kann auch ohne angestellt zu sein einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sogar ehrenamtlich.
und wenn man möchte kann man dies auch ohne direkte Bezahlung machen.
Aber wer ist eigentlich auch egal! Denn wer als AG sich darauf versteift, die in der Tat erworbenen förderliche Zeiten, die man in seinem Beruf (Masterstudium) während der Promotion erwirbt, nicht als tarifliche förderliche Zeiten anzusehen, der muss halt darauf verzichten oder andere Weg finden.
Organisator:
--- Zitat von: MoinMoin am 12.02.2024 13:35 ---Aber:
Man kann auch ohne angestellt zu sein einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sogar ehrenamtlich.
und wenn man möchte kann man dies auch ohne direkte Bezahlung machen.
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Vom sprachlichen Sinne her richtig, allerdings zielt der Begriff der beruflichen Tätigkeit im tariflichen Zuammenhang auf eine Einkommenserzielungsabsicht ab. Insoweit: ohne Entgelt keine berufliche Tätigkeit für förderliche Zeiten.
MoinMoin:
--- Zitat von: Organisator am 12.02.2024 13:41 ---
--- Zitat von: MoinMoin am 12.02.2024 13:35 ---Aber:
Man kann auch ohne angestellt zu sein einer beruflichen Tätigkeit nachgehen, sogar ehrenamtlich.
und wenn man möchte kann man dies auch ohne direkte Bezahlung machen.
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Vom sprachlichen Sinne her richtig, allerdings zielt der Begriff der beruflichen Tätigkeit im tariflichen Zuammenhang auf eine Einkommenserzielungsabsicht ab. Insoweit: ohne Entgelt keine berufliche Tätigkeit für förderliche Zeiten.
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Ist das zwangsweise so, oder hat man da nicht einen Interpretationsspielraum?
2strong:
In der Sache sehe ich es zwar wie Du, da ich materiell keinen Unterschied in der Arbeit feststelle, sämtliche Gerichtsbarkeiten hängen sich aber an der formalen Unterscheidung auf. Im Ergebnis geht der Stipendiat daher bei der Anerkennung von Erfahrungszeiten leer aus.
Organisator:
--- Zitat von: 2strong am 12.02.2024 14:14 ---In der Sache sehe ich es zwar wie Du, da ich materiell keinen Unterschied in der Arbeit feststelle, sämtliche Gerichtsbarkeiten hängen sich aber an der formalen Unterscheidung auf. Im Ergebnis geht der Stipendiat daher bei der Anerkennung von Erfahrungszeiten leer aus.
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So hab ichs gemeint.
--> förderliche Zeiten für Erwerbsarbeit können nur durch Erwerbsarbeit erbracht werden.
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