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Einstufung nach Promotionsstipendium

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Organisator:

--- Zitat von: MoinMoin am 12.02.2024 14:50 ---
--- Zitat von: Organisator am 12.02.2024 14:33 ---
--- Zitat von: 2strong am 12.02.2024 14:14 ---In der Sache sehe ich es zwar wie Du, da ich materiell keinen Unterschied in der Arbeit feststelle, sämtliche Gerichtsbarkeiten hängen sich aber an der formalen Unterscheidung auf. Im Ergebnis geht der Stipendiat daher bei der Anerkennung von Erfahrungszeiten leer aus.

--- End quote ---

So hab ichs gemeint.
--> förderliche Zeiten für Erwerbsarbeit können nur durch Erwerbsarbeit erbracht werden.

--- End quote ---
also ist deiner Meinung nach berufliche Tätigkeit mit Erwerbsarbeit gleichzusetzen, vielleicht haben andere AGs da eine andere Rechtsauffassung.

--- End quote ---

Möglich ist da, jedoch mache ich mir das insofern einfach, als dass ich die Rechtsmeinung der Rechtsprechung übernehme - siehe die Ausführungen von 2strong.
Und zum praktischen Vorgehen hast du mit dem Post von 12.12 / 15:39 alles zutreffend zusammengefasst. Neuling soll seinen AG mal prüfen lassen.

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