Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Einstufung nach Promotionsstipendium
MoinMoin:
Du musst dich einfach entscheiden, ob du einen AG wählen willst, der deine Erfahrung honoriert und dann ist es sein Problem wie er es in seinem selbstgewähltem starren Korsett unterbringt.
Wenn es will, dann findet er einen Weg, 16.5 geht immer!!!
Da gibt es keine tarifliche Hürde es nicht einzusetzen.
Und dann ist man nach 3 Jahren bei einer Stufe 5 Bezahlung.
Also du musst wissen. was das Geld ist, für das du bereit bist zu arbeiten.
cyrix42:
--- Zitat von: Behoerdenneuling am 10.02.2024 11:01 ---Ich hab die Hoffnung, dass ich die Zeit der Promotion irgendwie als förderliche Zeit verkauft bekomme... zumal ich mir nachweislich in der Zeit ein für die Stelle erforderliches Skillset angeeignet habe (z. B. deutlich vertiefte Statistikkentnisse).
--- End quote ---
So Leid es mir tut, aber du hast durch das Stipendium keine „förderliche Berufs-Erfahrung“ gesammelt. Und nur die ist tariflich relevant.
Klar kann dein AG dir freiwillig Stufen vorweggewähren. Aber ist das realistisch für eine Berufsanfängerin ohne Berufserfahrung? Ich würde mir da nicht zu viele Hoffnungen machen; es sei denn, du bist die einzige Kandidatin für die Stelle, und man muss dich unbedingt haben…
MoinMoin:
Und ich würde mir als AG da auch keine Hoffnung machen, gute Mitarbeiter mit der Einstellung zu finden 😏
cyrix42:
--- Zitat von: MoinMoin am 10.02.2024 11:49 ---Und ich würde mir als AG da auch keine Hoffnung machen, gute Mitarbeiter mit der Einstellung zu finden 😏
--- End quote ---
Ich weiß ja nicht, wie dies andernorts organisiert ist. Aber zumindest während meiner Industrie-Erfahrung war es schon so, dass auch die Privatunternehmen Leuten, die frisch von der Uni kamen (ob mit oder ohne Dr-Grad), nicht gehaltstechnisch den roten Teppich ausgerollt haben, sondern sie erst einmal sich im Unternehmen beweisen sollten, bevor dann die größeren Gehaltssprünge möglich waren. Jemandem freiwillig deutlich mehr anzubieten, als man es bei vergleichbaren Personen machen würde, braucht schon eine gute Rechtfertigung. Aber kann man die gegenüber jemandem bringen, den man bisher nur aus den Bewerbungsunterlagen und -Gespräch kennt, welche noch nichts weiter für das Unternehmen Relevantes vorweisen kann? Ok, hier geht es um eine Behörde, nicht um ein Unternehmen. Ob das hilft?
@Behoerdenneuling: Sollte langfristig eine Verbeamtung für dich interessant sein, dann wird dir die dortige Regelung helfen, dass Zeiten der Promotion (in gewissem Umfang) angerechnet werden — unabhängig davon, wie man sich währenddessen da finanziert hatte.
MoinMoin:
Frisch von der Uni….
Promoviert….
klingt irgendwie unlogisch.
Wer Promoviert hat, der hat in der Regel mehrere Jahre an der Arbeit gearbeitet, oftmals mit Studies/WiMis.
Wer also eine Promotion hingelegt hat, der hat durchaus gezeigt, dass er Projekt und Selbstmanagement beherrscht.
Und einen Promovierten gleichzustellen mit jemanden der sein Master und sonst nix gemacht hat, ist schon lustig.
Ärzte ausgenommen, die machen idR ja nur eine besser Studienarbeit und bekommen damit ihren Titel.
Was ich damit sagen will, wenn man einen Promovierten die Stufe 1 anbietet, dann muss man sich nicht wundern. Oder muss ein Mega interessanter AG sein, für den man auch noch Geld mitbringen würde um dort arbeiten zu dürfen.
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