Man muss einen Tätigkeit übertragen bekommen, die einer E8 oder 9a entsprechen.
Bei Schulhausmeistern ist das z.B.
Entgeltgruppe 8
Beschäftigte der Entgeltgruppe 7, deren Tätigkeit sich dadurch erheblich aus der Entgeltgruppe 7 heraushebt, dass ihnen die eigenverantwortliche Entscheidung über die
Verwendung der Mittel eines Bau- und Bewirtschaftungsbudgets in einer Größenordnung von mindestens 30.000 Euro je Kalenderjahr übertragen ist.