Familienzuschlag Stufe2 abzüglich Stufe 1 ergibt den Unterschiedsbetrag der wiederum identisch sein sollte mit der Erhöhung fürs 2. Kind.
Hier wurde alles geschrieben!
Unterschriedsbetrag ist das Stichwort. Das bedeutet für das erste Kind gibt es den Unterschiedsbetrag Von Stufe 2 zu 1. Genauer bedeutet das 285,40 € (Stufe 2) - 153,88 € (Stufe 1) = 131,52 .
Es steht aber eigtl auch exakt so in der Anlage V.
Dort steht auch weiter, dass sich für das zweite zu berücksichtigende Kind der FamZ Stufe 2 auch um 131,52 Euro erhöhr. Also auch der Unterschiedbetrag.
Erst ab dem dritten Kind gibt es einen anderen, erhöhten Betrag von 278,24 €.
Du musst also von dem Betrag der Stufe 2 -welcher in der Tabelle ausgebracht ist- die Betrag, der Stufe 1 abziehen um den jeweiligen Kindbezogenen Teil für die ersten beiden Kinder zu erhalten.
Ansonsten gilt, verheiratet+1 Kind = 285,40€.