Autor Thema: Teilzeitbeschäftigung in Kombination mit Sozialleistungen vs. Vollzeitbesch.  (Read 6255 times)

burnoutWerner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Zeit ist Geld. Deswegen bin ich im öD.
Arbeite sehr gerne von Zuhause aus.
Hobbykampfsportler, sieht man mir aber nicht an.

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,417
Das ist doch ein Trauerspiel,  dass es so ist.

Du vergisst aber die Rente! Teilzeit bedeutet weniger Rente und weniger VBL.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Magst du uns deine Berechnung teilen?
Wenn ich mein Brutto um 1000€ reduziere (und damit ins Wohngeldfenster komme) dann habe ich ~540€ Netto weniger und bekomme aber nur ~310€ Wohngeld, woher kommen bei dir die restlichen Zuschläge.

Bastel

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 4,568
Pro Kind gibt es bis zu 290€ extra.

burnoutWerner

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 64
Habe eine generelle Frage.
Kann ich als Alleinverdiener (mit Kind) meine Vollzeitbeschäftigung auf eine 50-80% Beschäftigung reduzieren um unter die Grenze zu landen, dass mir Wohngeld und der Kinderzuschlag (nicht Kindergeld) ausbezahlt wird. Habe nun mal gerechnet und gemerkt, dass ich im Prinzip mit 60% Beschäftigung (+ Sozialleistungen) genausoviel bekomme wie mit 100% Beschäftigung.
Dann wäre ich mehr Zuhause bei gleichem "Gehalt".
Magst du uns deine Berechnung teilen?
Wenn ich mein Brutto um 1000€ reduziere (und damit ins Wohngeldfenster komme) dann habe ich ~540€ Netto weniger und bekomme aber nur ~310€ Wohngeld, woher kommen bei dir die restlichen Zuschläge.

ich habe mehrere Kinder, dadurch bekomme ich noch den Kinderzuschlag mit je ca. 290€ zum Kindergeld von 250€ drauf.
Also nochmal: wenn ich auf 60% runtergehe und Wohngeld + Kinderzuschläge mir sichere, dann habe ich "mehr Netto als Vollzeit-Netto".
Mir geht es nun um die Frage, ob ich im Prinzip auf eine Teilzeitbeschäftigung runterschraube und dadurch insgesamt weniger arbeite, aber trotzdem das gleiche oder mehr Netto erhalte.
Kennt sich da jemand aus, wie man das rechtlich sicher verpackt eintüten kann. Bin für jede kreative Antwort dankbar.
Zeit ist Geld. Deswegen bin ich im öD.
Arbeite sehr gerne von Zuhause aus.
Hobbykampfsportler, sieht man mir aber nicht an.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Da du einen Anspruch auf TZ hast, frage ich mich was du da fragst?
Reduzieren und dann die Zuschläge holen.

Welche EG Stufe bist du denn und wieviel Kids und mit Partner?

Schon mal Wohngeld / Kinderzuschlag beantragt, bei 100%?
Evtl kriegst du schon jetzt was.

FearOfTheDuck

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,990
Wie MoinMoin schon sagt, der rechtliche Anspruch besteht, ist tariflich normiert (§11 TV-H) und lässt sich mit den Kindern auch gut begründen (u.U.). TZ beantragen und dann ab zur zuständigen Wohngeldstelle.

Dein mögliches Netto müsstest du dir schon selbst ausrechnen.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Also nochmal: wenn ich auf 60% runtergehe und Wohngeld + Kinderzuschläge mir sichere, dann habe ich "mehr Netto als Vollzeit-Netto".
Mehr Netto stimmt zwar nicht, aber mehr Netto pro Arbeitsstunde schon.

Casa

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 832
Die Nichtaufnahme einer Arbeit oder der Verringerung der Arbeitszeit mit dem Ziel Wohngeld in Anspruch zu nehmen ist rechtsmissbräuchlich und führt dazu, dass kein Anspruch auf Wohngeld besteht, § 21 Nr. 3 WoGG. (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Oktober 2002, 4 Bs 319/02, Rn. 3 zitiert nach Juris; VG Berlin, Urtiel vom 14.01.2020, 21 K 178.19, Rn. 17 ff. zitiert nach openjur; BT-Drs. 8/3903, S. 83).

Die Mitarbeiter einer Wohngeldstelle (öD) wissen ziemlich genau, dass im öD ausreichend Arbeit vorhanden ist, aber nicht ausreichend Mitarbeiter. Sie werden den Fall daher gewissenhaft prüfen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 2,417
Bei mehreren Kindern und alleinerziehend würde ich TZ für gerechtfertigt halten, von wegen rechtsmißbräuchlich.