Autor Thema: Eingruppierung fehlerhaft? Wie prüfen wenn PA nicht mitmacht  (Read 3440 times)

eselchen

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 1
Hallo, ich brauche einen Ratschlag.

Ich habe eine neue Stelle angenommen in welcher ich (massig) Personalverantwortung habe. Ich war zuvor in E13 (regulär wegen Master Abschluss im Bereich IT) und bin bei der Versetzung in E13 geblieben mit der Begründung, dass ich nun als Informatiker in Teil II des Tarifvertrages angestellt sei und dieser nur im maximum E13 vorsieht.

Genauer: Eingruppierung nach Entgeltgruppe 13, Fallgruppe 3 des Teils II, Abschnitt 11. In diese Fallgruppe werden Beschäftigte der Entgeltgruppe 10 des Teils II, Abschnitt 11 eingruppiert, die über langjährige praktische Erfahrungen verfügen und die durch ausdrückliche Anordnung als Leiterin oder Leiter einer Gruppe bestellt sind.

Ich bin jedoch der Meinung, dass dies nicht rechtens ist, da ich alle Anforderungen für E14 erfülle und garnicht in den Teil 2 fallen dürfte - und offiziell in diesem Zusammenhang ja E10 wäre mit "Anhebung" - bedeutet mein akademischer Titel würde garnicht beachtet werden.

Die PA ist da anderer Meinung und verweigert sämtliche weitergehende Anfragen.


Darum die Frage in die Runde:
1. wie ist im Normalfall das weitere Vorgehen? Welche Institution kann soetwas prüfen? Gerne auch kostenpflichtig.
2. falls jemand mit gesteigertem Fachwissen hier ist: liege ich vielleicht falsch und das ist alles rechtens?

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Darum die Frage in die Runde:
1. wie ist im Normalfall das weitere Vorgehen? Welche Institution kann soetwas prüfen? Gerne auch kostenpflichtig.
2. falls jemand mit gesteigertem Fachwissen hier ist: liege ich vielleicht falsch und das ist alles rechtens?
1. Arbeitsgericht

kann man so nicht beurteilen, klingt aber nicht krass falsch, dass deine Tätigkeiten dort eingruppiert ist.

MeinerEiner

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 148
1. Du könntest Dir eine Erstberatung bei einem Anwalt für Arbeitsrecht gönnen oder eine Einschätzung von der Gewerkschaft einholen.

2. Welche Tätigkeiten wurden denn übertragen?

2strong

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,686
Wie groß ist denn die Behörde, in der Du tätig bist? Wie groß ist Dein Team? Und welche Ausgangsqualifikation war bei der Besetzung Deines derzeitigen Jobs gefordert?

cyrix42

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,589
Relevant sind die dir dauerhaft übertragenen Tätigkeiten und deren Eingruppierung; deine persönliche Qualifikation ist nur dann relevant, wenn eine EG eine Voraussetzung in der Person fordert.

Um mit dem allgemeinen Teil I eine EG 14 zu erhalten, brauchst du in jedem Fall neben dem wissenschaftlichen Hochschulabschluss auch "entsprechende Tätigkeiten". Es wäre also zuerst zu prüfen, ob deine Tätigkeiten -- abseits der Personalverantwortung -- solche sind, die *nicht* in Teil II der Entgeltordnung aufgelistet sind...