Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Anrechnung von Zeiten als AN im öffentl. Dienst beim Ruhehalt
fresh21:
Rentenonkel, deine Antwort macht Sinn.
Das magische Wort hier ist "erdiente Ruhegehalt"
Es ist eben nicht so, dass man beides unabhängig von einander in voller Höhe bekommt
amorapotter:
Die Rentenversicherung berücksichtigt in der Regel nur die Beitragszeiten, für die Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Die fünf Jahre im öffentlichen Dienst würden also nicht von den Beitragszeiten abgezogen, die für die Rentenberechnung relevant sind.
Eukalyptus:
--- Zitat von: amorapotter am 24.02.2024 05:29 ---Die Rentenversicherung berücksichtigt in der Regel nur die Beitragszeiten, für die Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt wurden. Die fünf Jahre im öffentlichen Dienst würden also nicht von den Beitragszeiten abgezogen, die für die Rentenberechnung relevant sind.
--- End quote ---
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