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Verkürzung der Stufenlaufzeit

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heike2106:
Witzigerweise bin ich zu meiner Höhergruppierung tatsächlich in ein neues Zimmer in einer höheren Etage umgezogen.  ::)

Hilft mir hier aber nicht weiter.

BAT:
Ich korrigiere mich, die zitierten Bestimmungen für die Länder dürften nicht auf den TVÖD übertragbar sein. Da steht ja was von ein bis zwei Stufen höherem Entgelt, solche Begrifflichkeiten gibt es im TVÖD nicht. Daher scheint für den TVL auch auf einen Betrag abgestellt sein, nicht jedoch im TVÖD.

Es sind damit rein die Stufen gemeint ohne Ansehen der Wertigkeit. Im TVÖD kann damit - im Gegensatz zum TV-L bereits bei Beginn der Stufenlaufzeit regelhaft eine Verkürzung erfolgen.

Ich bitte nicht einschlägige Querverweisungen insofern zukünftig zu unterlassen.

Emmi87:
Das ist Auslegungssache der Personaler. Beispielsweise aus meiner Kommune: Mitarbeiter xy war in Stufe 2 und fragte seinen Vorgesetzten nach Stufe 3. Vorgesetzte ist mit der Bitte zu Personaleitung gegangen.
Die sagte: sorry geht nicht, wo ist die überdurchschnittliche Leistung. Der Vorgesetzte könnte theoretisch von Pferd erzählen und hat sich aber abwimmeln lassen. 2. Fall: Mitarbeiter war eine tragende Säule im Fachbereich, Vorgesetzter wollte das anerkennen und lobte den Mitarbeiter so sehr das Personalabteilung die Stufe gekürzt hat.
3.Fall Ein Mitarbeiter war so gut das ihm die stufenkürzung 2 mal gewährt worden ist: einmal von 2
Auf 3 und einmal von 4 auf 5 und das auch nur weil Vorgesetzter sich dafür eingesetzt hat, ohne irgendeinen Nachweis erbracht zu haben.

BAT:
Aus Stufe 2 heraus ist eine Verkürzung tariflich nicht vorgesehen.

Allerdings wurde mir seinerzeit auch mal eine stufengleiche HG außertariflich angeboten.

TV-Ler:

--- Zitat von: BAT am 14.02.2024 13:23 ---...
Ich bitte nicht einschlägige Querverweisungen insofern zukünftig zu unterlassen.

--- End quote ---
Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen.  8)

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