Autor Thema: Verkürzung der Stufenlaufzeit  (Read 3949 times)

MoinMoin

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #45 am: 14.02.2024 18:38 »
Dann erläutere mir doch mal, wie die Stufenlaufzeitverkürzung ein Instrument der Personalentwicklung sein kann, wenn die Stufenlaufzeit in einer bestimmten Stufe trotz eheblich überdurchschnittlicher Leistungen einiger Mitarbeiter nicht zum tragen kommt, nur weil sie gerade höhergruppiert wurden und in der gleichen Stufe nochmals von vorne anfangen.
In dem erst Verkürzt wird und dann HG, ganz einfach!

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #46 am: 15.02.2024 07:47 »
Dann erläutere mir doch mal, wie die Stufenlaufzeitverkürzung ein Instrument der Personalentwicklung sein kann, wenn die Stufenlaufzeit in einer bestimmten Stufe trotz eheblich überdurchschnittlicher Leistungen einiger Mitarbeiter nicht zum tragen kommt, nur weil sie gerade höhergruppiert wurden und in der gleichen Stufe nochmals von vorne anfangen.
Zum einen bleibe ich dabei, das es sich nicht um dieselbe Stufe handelt.
Zum anderen sind in deinem Beispiel die überdurchschnittlichen Leistungen in einer niedrigeren Entgeltgruppe erbracht worden und somit ist in der höheren Entgeltgruppe zunächst völlig unklar, ob auch hier überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden.

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #47 am: 15.02.2024 07:55 »
Schon richtig, lieber MoinMoin.
Dennoch betreibst du hier gerade Haarspalterei, die niemandem weiterhilft...
...im Grunde ist es nicht einmal Haarspalterei, sondern schlicht Quatsch!
Naja , sicherlich Haarspalterei und sicherlich etwas was dem AN nicht weiterhilft, wenn der AG sagt, machen wir nicht! Weil müssen wir nicht!! Dann hilft es nichts, dass er es nach TV machen kann.

Welche Bewandtnis hat denn für einen x beliebigen AG die von dir zitierte niedersächsische Durchführungsrichtlinie? keine, sie ist nur ein Vorschlag, wie zu verfahren ist, für die die unter diesem Joch der Schreiber stehen.

Wenn man aber einen willigen AG hat, der am TV gebunden ist und sich einen feuchten um irgendwelche Durchführungsrichtlinien von irgendwelchen anderen AGs kümmert, dann sieht es anders aus.
So sieht es auch Haufe:https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html
§ 17 TVöD enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden. Allerdings nur theoretisch, denn das komplette Überspringen einer Stufe dürfte angesichts der Stufenlaufzeiten, die regulär mindestens 3 Jahre betragen, kaum mit dem Wort "Verkürzung" in Einklang zu bringen sein.

Denn dann geht es auch vor der Hälfte der Stufe. Alberne 0 Stufenlaufzeiten dürften eher am PR scheitern.

Damit ist es keine Quatsch, sondern Auslegungssache.
Für x beliebige Arbeitgeber, die nicht Tarifpartei sind und lediglich in Anlehnung an den TV-L agieren, sind selbstverständlich x beliebige Auslegungen möglich (und wie man über die Jahre hier im Forum auch hin und wieder erfahren konnte, gängig). In solchen Fällen lohnt es sich aber auch nicht, darüber zu diskutieren...

Ich gehe von tarifgebundenen Arbeitgebern aus und hier ist die niedersächsische Fassung der TdL-Durchführungshinweise durchaus interessant, weil eben nicht nur ein "Vorschlag" sondern für die Personalstellen (in Niedersachsen) bindend. Und wie du selber zitierst ist die Stufenlaufzeit "0" blanke Theorie...

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #48 am: 15.02.2024 09:29 »

Zum einen bleibe ich dabei, das es sich nicht um dieselbe Stufe handelt.
Zum anderen sind in deinem Beispiel die überdurchschnittlichen Leistungen in einer niedrigeren Entgeltgruppe erbracht worden und somit ist in der höheren Entgeltgruppe zunächst völlig unklar, ob auch hier überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden.

Nein, die Protokollnotiz weißt darauf hin, dass diese Möglichkeit der Personalentwicklung dienen soll. Es also ein Interesse des Arbeitgebers ist. Der Arbeitgeber ist aber überhaupt nicht in einer Stufe oder EG.

Jetzt kapiert?

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #49 am: 15.02.2024 10:13 »

Zum einen bleibe ich dabei, das es sich nicht um dieselbe Stufe handelt.
Zum anderen sind in deinem Beispiel die überdurchschnittlichen Leistungen in einer niedrigeren Entgeltgruppe erbracht worden und somit ist in der höheren Entgeltgruppe zunächst völlig unklar, ob auch hier überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden.

Nein, die Protokollnotiz weißt darauf hin, dass diese Möglichkeit der Personalentwicklung dienen soll. Es also ein Interesse des Arbeitgebers ist. Der Arbeitgeber ist aber überhaupt nicht in einer Stufe oder EG.

Jetzt kapiert?
Konkret:
"Leistungsbezogene Stufenaufstiege unterstützen insbesondere die Anliegen der Personalentwicklung."

Es dient also nicht der Personalentwicklung, sondern unterstützt diese lediglich und das auch nicht ausschließlich.

Ansonsten:
Wer sich so hervorgetan hat, das höherwertige Tätigkeiten in einem Umfang übertragen worden sind, die zu einer Höhergruppierung geführt haben, der ist zunächst mal genügend personalentwickelt worden. Da verbietet es sich geradezu, sofort noch Geld durch eine Stufenlaufzeitverkürzung hinterherzuwerfen...

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #50 am: 15.02.2024 10:59 »
Gerade dann.

Die höherwertigen Tätigkeiten werden durch die höhere Entgeltgruppe "belohnt" und die hiebei erfolgte überdurchschnittlicher Erledigung derselben durch eine Verkürzung der Stufenlaufzeit.

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #51 am: 15.02.2024 11:10 »
Gerade dann.

Die höherwertigen Tätigkeiten werden durch die höhere Entgeltgruppe "belohnt" und die hiebei erfolgte überdurchschnittlicher Erledigung derselben durch eine Verkürzung der Stufenlaufzeit.
Nein, nein. Die höherwertigen Tätigkeiten sind ja in der niedrigeren Entgeltgruppe gar nicht (oder nur in geringem Umfang) ausgeführt worden. Wäre ja schließlich abmahnwürdig, wenn andere als die auszuübenden Tätigkeiten erledigt werden.
Der Beschäftigte hat sich lediglich in der niedrigeren Entgeltgruppe durch die Art und Weise der Tätigkeitsausübung so hervorgetan, das ein Potential für für Übertragung auch höherwertiger Tätigkeiten in eingruppierungsrelevantem Umfang erkannt wurde.
Die Höhergruppierung ist zunächst "Belohnung" genug...

Emmi87

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #52 am: 15.02.2024 12:32 »

Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen.  8)

Es geht um den jeweiligen TV.
Darum geht es:

§ 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L:
Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.


§ 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD:
Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.



War aber tatsächlich der TVV

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #53 am: 15.02.2024 13:30 »

Du bist bei § 16, hier geht es um § 17...
...ich bitte nicht einschlägige Ablenkungsmanöver insofern zukünftige zu unterlassen.  8)

Es geht um den jeweiligen TV.
Darum geht es:

§ 17 Abs. 2 Satz 1 TV-L:
Bei Leistungen der Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.


§ 17 Abs. 2 Satz 1 TVöD:
Bei Leistungen der/des Beschäftigten, die erheblich über dem Durchschnitt liegen, kann die erforderliche Zeit für das Erreichen der Stufen 4 bis 6 jeweils verkürzt werden.



War aber tatsächlich der TVV
Gemäß der OP geht es um den TVöD.

MoinMoin

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #54 am: 15.02.2024 15:25 »
Dann erläutere mir doch mal, wie die Stufenlaufzeitverkürzung ein Instrument der Personalentwicklung sein kann, wenn die Stufenlaufzeit in einer bestimmten Stufe trotz eheblich überdurchschnittlicher Leistungen einiger Mitarbeiter nicht zum tragen kommt, nur weil sie gerade höhergruppiert wurden und in der gleichen Stufe nochmals von vorne anfangen.
Zum einen bleibe ich dabei, das es sich nicht um dieselbe Stufe handelt.
Zum anderen sind in deinem Beispiel die überdurchschnittlichen Leistungen in einer niedrigeren Entgeltgruppe erbracht worden und somit ist in der höheren Entgeltgruppe zunächst völlig unklar, ob auch hier überdurchschnittliche Leistungen erbracht werden.
Da bin ich voll bei dir, insbesondere da es sich überhaupt nicht um die gleichen Tätigkeiten handeln muss.

MoinMoin

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #55 am: 15.02.2024 15:26 »
Ich gehe von tarifgebundenen Arbeitgebern aus und hier ist die niedersächsische Fassung der TdL-Durchführungshinweise durchaus interessant, weil eben nicht nur ein "Vorschlag" sondern für die Personalstellen (in Niedersachsen) bindend. Und wie du selber zitierst ist die Stufenlaufzeit "0" blanke Theorie...
Aber sie sind doch nicht für alle TdL Mitglieder bindend!
Oder woran machst du das fest, dass es für alle tarifgebundenen AGs bindend ist?

TV-Ler

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #56 am: 15.02.2024 15:46 »
Ich gehe von tarifgebundenen Arbeitgebern aus und hier ist die niedersächsische Fassung der TdL-Durchführungshinweise durchaus interessant, weil eben nicht nur ein "Vorschlag" sondern für die Personalstellen (in Niedersachsen) bindend. Und wie du selber zitierst ist die Stufenlaufzeit "0" blanke Theorie...
Aber sie sind doch nicht für alle TdL Mitglieder bindend!
Oder woran machst du das fest, dass es für alle tarifgebundenen AGs bindend ist?
Die Durchführungshinweise stammen von der TdL. Es gibt "daneben" mindestens eine niedersächsische Fassung, ob weitere Länder eigene Fassungen erstellt haben, entzieht sich meiner Kenntnis.
Aber: Die TdL ist ja überaus empfindlich, wenn Mitglieder von den tariflichen Regelungen abweichen (siehe Berlin, die wären bald (wieder mal) rausgeflogen, wenn nicht die letzten Eskapaden mit dem jüngsten Abschluss tarifiert worden wären). "Tarifliche Regelungen" sind hier so zu verstehen, wie sie die TdL qua Durchführungshinweisen zu verstehen gedenkt.
Es wird erwartet, das alle Mitglieder entsprechend der Durchführungshinweise verfahren.
Und diese sind ja nicht vom Himmel gefallen, sondern Ergebnis eines Abstimmungsprozesses.
Ohne es belegen zu können: Auch die niedersächsische Fassung hat der Nds. Finanzminister nicht in eigener Machtvollkommenheit erlassen, sondern die ist auch abgenickt von der TdL.

Wo kommen wir schließlich hin, wenn jeder macht was er will!?
Das muss alles ganz eng und klamm geregelt sein, sonst wird womöglich noch ein Euro zuviel an Personalmitteln rausgehauen...

BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #57 am: 15.02.2024 17:49 »
Da bin ich voll bei dir, insbesondere da es sich überhaupt nicht um die gleichen Tätigkeiten handeln muss.

Es geht nur um überdurchschnittliche Leistungen. IN welcher Stufe oder Gruppe diese erbracht wird ist doch völlig unerheblich. Wie kann man sich mit solch einer einfachen Regelung nur so schwer tun?

Voraussetzung: erheblich über dem Durchschnitt - Folge: Stufenlaufzeitverkürzung im Ermessen

Was da auf Länderebene kommt geht mir nicht nur am Arsch vorbei, aus Erfahrung sind auch Teile des normalen Arbeitsalltages genau anders zu machen.



MoinMoin

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #58 am: 15.02.2024 18:46 »
Da bin ich voll bei dir, insbesondere da es sich überhaupt nicht um die gleichen Tätigkeiten handeln muss.

Es geht nur um überdurchschnittliche Leistungen. IN welcher Stufe oder Gruppe diese erbracht wird ist doch völlig unerheblich. Wie kann man sich mit solch einer einfachen Regelung nur so schwer tun?

Voraussetzung: erheblich über dem Durchschnitt - Folge: Stufenlaufzeitverkürzung im Ermessen

Was da auf Länderebene kommt geht mir nicht nur am Arsch vorbei, aus Erfahrung sind auch Teile des normalen Arbeitsalltages genau anders zu machen.
So gesehen gebe dir recht, es kann auch eine erheblich überdurchschnittliche Leistung im Kaffeeverbrauch sein.
Oder eine die vor 10 Jahren festgestellt wurde.

Wenn also jemand aufgrund seiner Leistung in seiner Tätigkeit eine entsprechend erheblich besser bezahlte Tätigkeiten übertragen bekommt, dann ist das der eine Weg.
Der andere ist es ihm mehr Geld durch Stufenverkürzung zu geben.


BAT

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Antw:Verkürzung der Stufenlaufzeit
« Antwort #59 am: 15.02.2024 19:50 »
Nein, eine super Leistungen reicht nicht, sie muss nur eheblich über dem Durchschnitt liegen.

Insofern kann die gleiche Leistung in einem Betrieb unter dem Schnitt liegen, in einem anderen darüber. Was ja darauf hinweist, dass es ein reiner Arbeitgeberinstrument der PErsonalentwicklung ist und die subjektiven Gegebenheiten wie die Leistung im Kern, aber auch die Gruppe und die Stufe, die bisherige Stufenlaufzeit völlig unerheblich sind.