Schon richtig, lieber MoinMoin.
Dennoch betreibst du hier gerade Haarspalterei, die niemandem weiterhilft...
...im Grunde ist es nicht einmal Haarspalterei, sondern schlicht Quatsch!
Naja , sicherlich Haarspalterei und sicherlich etwas was dem AN nicht weiterhilft, wenn der AG sagt, machen wir nicht! Weil müssen wir nicht!! Dann hilft es nichts, dass er es nach TV machen kann.
Welche Bewandtnis hat denn für einen x beliebigen AG die von dir zitierte niedersächsische Durchführungsrichtlinie? keine, sie ist nur ein Vorschlag, wie zu verfahren ist, für die die unter diesem Joch der Schreiber stehen.
Wenn man aber einen willigen AG hat, der am TV gebunden ist und sich einen feuchten um irgendwelche Durchführungsrichtlinien von irgendwelchen anderen AGs kümmert, dann sieht es anders aus.
So sieht es auch Haufe:https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/tvoed-office-professional/entgelt-411-stufenlaufzeitverkuerzung_idesk_PI13994_HI1796698.html
§ 17 TVöD enthält keine Vorgaben oder Einschränkungen zur Stufenverkürzung. Theoretisch könnte damit bei erheblich überdurchschnittlicher Leistung eine Stufe sogar übersprungen (Stufenlaufzeit Null) werden. Allerdings nur theoretisch, denn das komplette Überspringen einer Stufe dürfte angesichts der Stufenlaufzeiten, die regulär mindestens 3 Jahre betragen, kaum mit dem Wort "Verkürzung" in Einklang zu bringen sein. Denn dann geht es auch vor der Hälfte der Stufe. Alberne 0 Stufenlaufzeiten dürften eher am PR scheitern.
Damit ist es keine Quatsch, sondern Auslegungssache.