Hallo zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag vom 01.09.23 - 31.08.24, also für genau 12 Monate. Gerade sehe ich mich um, ob ich den Job schon vor Ablauf der Befristung wechseln kann.
In TVöD §30 steht: "Eine ordentliche Kündigung nach Ablauf der Probezeit ist nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens zwölf Monate beträgt."
Das trifft dann auf meinen Vertrag zu, oder? Weil mein Vertrag auf genau 12 Monate befristet ist, bin ich mir unsicher.
Dann könnte ich also z.B. mit vier Wochen Frist zum 31.03. kündigen?
Vielen Dank!