Hallo zusammen,
kann ich vielleicht kurz um eine Einschätzung bitten?
Folgende Situation:
Ich komme aus einer befristeten und drittmittelfinanzierten Anstellung in der Entgeltgruppe 8. Bei meiner Anstellung habe ich die Erfahrungsstufe 2 erhalten, sodass ich nach zwei Jahren in Stufe 3 aufgestiegen bin.
Ich habe nun beim selben Arbeitgeber nach einem internen Bewerbungsverfahren eine unbefristete Stelle in der Entgeltgruppe 9 c erhalten. Das Fristende der alten Stelle war noch nicht erreicht.
Ich bin fest davon ausgegangen, dass ich Stufe 3 behalten werden kann, da mein Jobwechsel als Höhergruppierung zu betrachten ist.
Nun habe ich meine erste Bezügemitteilung erhalten und mit Schrecken festgestellt, dass dort Stufe 2 vermerkt ist.
Habe ich hier etwas falsch verstanden oder gibt es Ausnahmen, in dem die Höhergruppierung nicht stufengleich erfolgt? Meine Hoffnung ist natürlich, dass es sich nur um einen versehentlichen Fehler handelt.
Viele Grüße und vielen Dank!