Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Wechsel: TV-L (NRW) nach TVöD-Bund (NRW)
Talomir:
Hallo zusammen,
ich bin ü40J und spiele mit dem Gedanken von TVL (Arbeitgeber1) nach TVÖD-Bund (Arbeitgeber2) zu wechseln.
Ich bin aktuell beim Arbeitgeber1 seit über 10 Jahren beschäftigt (E11 - Stufe 6).
Wenn ich nun wechseln würde, wird die Beschäftigungszeit für das Thema Kündigungsschutz vom Arbeitgeber1 beim Arbeitgeber2 mit angerechnet? Oder fängt man wieder bei 0,0 an?
Mit welcher Einstufung könnte ich mich bei gleicher Tätigkeit bei dem Arbeitgeber2 wiederfinden?
Ist dies abhängig von der neuen Entgeltgruppe?
Vielen Dank.
Organisator:
Neuer Arbeitgeber, neue Stufe. Grundsätzlich 1, mit einschlägiger Berufserfahrung 3. Mit guter Verhandlung 6.
MoinMoin:
KSchG gilt bei AG2 erst nach 6 Monaten
E15TVL:
--- Zitat von: Talomir am 14.02.2024 16:44 ---…
Ist dies abhängig von der neuen Entgeltgruppe?
…
--- End quote ---
Auch. Einschlägige Berufserfahrung kann regelmäßig nicht in einer niedrigen Entgeltgruppe erlangt wurden sein.
TVOEDAnwender:
Du könntest - abweichend zu den gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen - mit dem Arbeitgeber einzelvertraglich vereinbaren, dass die Wartezeit des KSchG nicht gilt und dass für die Kündigungsfristen des TVöD abweichend zu § 34 TVöD die Beschäftigungszeit beim alten Arbeitgeber angerechnet wird.
Alles Verhandlungssache!
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