Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund

Wechsel: TV-L (NRW) nach TVöD-Bund (NRW)

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andreb:
Die Beschäftigungszeit im engeren Sinne bezieht sich ausschließlich auf die Zeit beim selben Arbeitgeber.
Grundsätzlich würde diese beim neuen Arbeitgeber (Bund) von vorne beginnen.

Die Beschäftigungszeit im weiteren Sinne würde zur Anrechnung deiner bisherigen Zeiten beim Land auf die Jubiläumszeit und die Zeit für die Bezugsfristen des Krankengeldzuschusses führen.

Wechselst du von E11/6 Land zu E11 Bund solltest du den Arbeitgeber auf das Rundschreiben BMI zu § 16 TVöD hinweisen. Es liegt dabei im Ermessen der Dienststelle, ob alles vollumfänglich angerechnet wird.
Wie du eingangs erwähnt hast, handelt es sich ja um eine gleiche / vergleichbare Tätigkeit.
Demnach hast du gute Karten, dass du auch beim Bund in die E11/6 kommst.

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