Hallo zusammen!
Ich habe die Möglichkeit vom TV-L zum TV-V zu wechseln. Die Eingruppierung ist jeweils gleich. Jedoch wird meine Erfahrungsstufe nicht übernommen, was ich als Degradierung empfinde. Die Tätigkeiten sind vergleichbar. Ich bin nun seit 7 Jahren in meinem aktuellen Behörde tätig und werde in absehbarer Zeit innerhalb meiner Entgeltgruppe in die Erfahrungsstufe 5 aufsteigen.
Bei einem Arbeitgeberwechsel würde ich bei gleicher Entgeltgruppe in der Erfahrungsstufe 3 drei landen. Das bedeutet, dass mir von 4 Jahren in der freien Wirtschaft und 7 Jahren in der Verwaltung einer Landesbehörde lediglich 3 Jahre anerkannt werden. Das empfinde ich als unangemessen.
Bei Bekannten bzw. ehemaligen Kollegen von mir, welche in den TVÖD gewechselt sind, wurde die Erfahrungsstufe bei gleicher Entgeltgruppe anstandslos übernommen.
Bei der Anerkennung "Förderlicher Zeiten" kann der potenzielle AG doch im Gegensatz zu "einschlägiger Berufserfahrung" relativ frei entscheiden, oder?
Da ich in absehbarer Zeit in die Erfahrungsstufe 5 komme, wäre ein Neustart in der Erfahrungsstufe 3 für mich unwirtschaftlich.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist der TVÖD soviel flexibler als der TV-V? Ist das Tarifvertraglich geregelt und ist das noch verhandelbar?
Über Erfahrungsberichte freue ich mich.
Danke und VG
FacilityHausmeister