Autor Thema: Anrechenbarkeit "Förderlicher Zeiten"  (Read 1382 times)

FacilityHausmeister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Anrechenbarkeit "Förderlicher Zeiten"
« am: 04.09.2024 19:18 »
Hallo zusammen!

Ich habe die Möglichkeit vom TV-L zum TV-V zu wechseln. Die Eingruppierung ist jeweils gleich. Jedoch wird meine Erfahrungsstufe nicht übernommen, was ich als Degradierung empfinde. Die Tätigkeiten sind vergleichbar. Ich bin nun seit 7 Jahren in meinem aktuellen Behörde tätig und werde in absehbarer Zeit innerhalb meiner Entgeltgruppe in die Erfahrungsstufe 5 aufsteigen.

Bei einem Arbeitgeberwechsel würde ich bei gleicher Entgeltgruppe in der Erfahrungsstufe 3 drei landen. Das bedeutet, dass mir von 4 Jahren in der freien Wirtschaft und 7 Jahren in der Verwaltung einer Landesbehörde lediglich 3 Jahre anerkannt werden. Das empfinde ich als unangemessen.

Bei Bekannten bzw. ehemaligen Kollegen von mir, welche in den TVÖD gewechselt sind, wurde die Erfahrungsstufe bei gleicher Entgeltgruppe anstandslos übernommen.

Bei der Anerkennung "Förderlicher Zeiten" kann der potenzielle AG doch im Gegensatz zu "einschlägiger Berufserfahrung" relativ frei entscheiden, oder?

Da ich in absehbarer Zeit in die Erfahrungsstufe 5 komme, wäre ein Neustart in der Erfahrungsstufe 3 für mich unwirtschaftlich.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Ist der TVÖD soviel flexibler als der TV-V? Ist das Tarifvertraglich geregelt und ist das noch verhandelbar?

Über Erfahrungsberichte freue ich mich.

Danke und VG
FacilityHausmeister

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Antw:Anrechenbarkeit "Förderlicher Zeiten"
« Antwort #1 am: 04.09.2024 19:54 »
Zunächst einmal unterliegst du dem Irrtum, dass egx tvv identisch mit egx tvl ist, ist es aber inhaltlich nicht und von der Bezahlung ebenfalls nicht.
bei korrekter Anwendung der jeweiligen Entgeltordnungen, landet man bei gleichen Tätigkeiten nicht in der gleichen EG.

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Antw:Anrechenbarkeit "Förderlicher Zeiten"
« Antwort #2 am: 04.09.2024 19:57 »
Ob der AG förderliche Zeiten anerkennen kann und wil, solltest du den AG fragen.
Hängt in der Regel ja stark von der Bewerberlage ab.

FacilityHausmeister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 8
Antw:Anrechenbarkeit "Förderlicher Zeiten"
« Antwort #3 am: 04.09.2024 20:54 »
Moin MoinMoin,

ich hatte ja bereits geschrieben, dass die Tätigkeiten vergleichbar sind. Laut der folgenden Übersicht ist die Tätigkeit sowohl im TV-L als auch im TV-V in der Entgeltgruppe E11 eingruppiert:

https://www.kommunalforum.de/tv_v_beispiele_zur_eingruppierung.php

Mir ist bewusst, dass die Übersicht unverbindlich ist und nur zur Orientierung dient. Allerdings ist der finanzielle Vorteil des TV-V in Erfahrungsstufe 3 gegenüber dem TV-L in Erfahrungsstufe 5 so gering, dass er einen Wechsel mit den damit verbundenen Risiken nicht rechtfertigt.

Deinen Ausführungen entnehme ich, dass die endgültige Anerkennung durchaus verhandelbar bzw. von weiteren Faktoren abhängig ist. Das wollte ich wissen, bevor ich in die Verhandlung gehe.

Falls noch jemand ähnliche Erfahrungen gemacht hat und eventuell ähnliche Forderungen durchsetzen konnte, freue ich mich über einen Erfahrungsbericht.

Vielen Dank und viele Grüße
FacilityHausmeister

MoinMoin

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 7,722
Antw:Anrechenbarkeit "Förderlicher Zeiten"
« Antwort #4 am: 04.09.2024 22:30 »
Ich dachte immer das auch im TVV die Tätigkeiten und nicht Berufsgruppen zu einer Eingruppierung führen.
Darf man fragen, wo in der Entgeltordnung du derzeitig im TVL eingruppiert bist?