Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
höherwertige Aufgaben ohne Zulage
Agent Romanoff:
Hallo zusammen,
ich brauche eure Unterstützung in folgendem Fall:
die Kollegin (EG9b/Stufe 5) übt seit 01.07.2021 höherwertige Tätigkeiten (Projektleitung) aus. Auf mündliche Nachfrage beim AL wurde ihr mitgeteilt, dass es sich bei der Tätigkeit lediglich um "Mitarbeit in einem Projekt" handelt und sie daher keine Zulage erhalte.
Im Oktober 21 wechselte der AL die Dienststelle, seine Stelle wurde im Januar 22 neu besetzt. In einem MAJG Mitte November 22 sprach die Kollegin bei der neuen AL erneut das Thema Zulage an. Die neue AL ließ sich die vorgetragenen Tätigkeiten von der Stabsstelle (für Projekte) bestätigen. Nach Überprüfung teilte die AL mündl. mit, dass es sich um höherwertige Tätigkeiten handele und sie eine Zulage gem. § 14 Abs 3 TV-L für die Kollegin beantragen würde. Zwischenzeitlich wurde sie auch von der Linienarbeit entlastet, da das zu leitende Projekt nachweislich 50% der WAZ in Anspruch nimmt. Es wurde offenbar ein Aktenvermerk erstellt und die Mitbestimmung/ Beteiligung des Personalrates vorbereitet.
Nachdem die Kollegin einige Wochen nichts mehr dazu gehört hatte, fragte sie nach. Die AL teilte mit, dass die Verwaltungsleitung über Zulagen und Höhergruppierungen befinden würde. Bisher sei sie ohne Antwort. In regelmäßigen Abständen (2-3 Monate) fragte die Kollegin immer wieder nach. Letzte Antwort: die sich mittlerweile angesammelte Höhe der Zulage(n-Nachzahlung) sei der Verwaltungsleitung zu hoch. Letzlich bekomme sie gar nichts.
Vom moralischen Standpunkt abgesehen: wie seht ihr den Sachverhalt? Ist die Forderung der Kollegin berechtigt bzw. durchsetzbar?
E15TVL:
Mal angenommen die Tätigkeiten wurden tatsächlich wirksam übertragen und sind höherwertig: Wurden die Ansprüche entsprechend § 37 TV-L geltend gemacht?
Organisator:
Es kommt darauf an, ob die Projektleitung tatsächlich eine höherwertige Tätigkeit ist und ob sie vom Umfang her eingruppierungsrelevant ist.
Konkret würde ich die Tätigkeiten der Projektleitung bewerten und mir eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Sollte dabei eine höhere Entgeltgruppe bei herauskommen würde ich als nächsten prüfen, in welchem zeitlichen Umfang der Kollegin die Projektleitung übertragen wurde (wurden die im Sachverhalt genannten 50% tatsächlich übertragen?)
Sollte dann eine höhere Eingruppierung rauskommen, würde ich wie von E15TVL beschrieben die Zulage einfordern.
Agent Romanoff:
Der AL hatte die Höherwertigkeit der Tätigkeiten ja schon bei der ersten Anfrage bestritten und die Zahlung einer Zulage abgelehnt, sodass die Kollegin einen schriftlichen Antrag gar nicht erst gestellt hatte. Der wäre ja eben über den Tisch des AL gelaufen und dort dann eben auch schriftlich abgelehnt worden.
Später - bei der neuen AL - gab es neben den Gesprächen natürlich auch noch Mail-Austausch zum Thema.
Agent Romanoff:
--- Zitat von: Organisator am 15.02.2024 09:27 ---Es kommt darauf an, ob die Projektleitung tatsächlich eine höherwertige Tätigkeit ist und ob sie vom Umfang her eingruppierungsrelevant ist.
Konkret würde ich die Tätigkeiten der Projektleitung bewerten und mir eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Sollte dabei eine höhere Entgeltgruppe bei herauskommen würde ich als nächsten prüfen, in welchem zeitlichen Umfang der Kollegin die Projektleitung übertragen wurde (wurden die im Sachverhalt genannten 50% tatsächlich übertragen?)
Sollte dann eine höhere Eingruppierung rauskommen, würde ich wie von E15TVL beschrieben die Zulage einfordern.
--- End quote ---
Die offizielle Übertragung der höherwertigen Tätigkeit blieb aus, da der zu diesem Zeitpunkt zuständige AL die Höherwertigkeit der Tätigkeiten bestritt.
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