Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
höherwertige Aufgaben ohne Zulage
FearOfTheDuck:
Gruseliger Sachverhalt mal wieder. Man könnte auch sagen, die Kollegin wurde hier gründlich verarscht.
Da (oder wenn) keine Übertragung der höherwertigen Tätigkeit stattgefunden hat, gibt es auch keine Ansprüche, die man hierfür geltend machen kann. Die auszuübende Tätigkeit hat sich nicht geändert und die ausgeübte Tätigkeit spielt hierfür keinerlei Rolle. Das ist zur Vergangenheit zu sagen.
Wie man zukünftig damit umgehen sollte, hat mein Vorredner bereits ausgeführt.
Agent Romanoff:
Also hat die Verwaltungsleitung damit kundgetan, dass diese Tätigkeiten nicht benötigt werden.
Also sollte die Kollegin, auf keinen Fall noch einen Finger für diese nicht übertragenden Tätigkeiten krumm machen und die Verwaltungsleitung darüber informieren, dass sie diese Tätigkeiten nicht weiter ausüben darf, solange die Verwaltungsleitung es ablehnt, dass sie diese Tätigkeit a"usüben sol.
BTW: Aufgelaufen ist derzeitig NULL €uro und die Verwaltungsleitung irrt.
[/quote]
Es ist wohl tatsächlich so, dass die Kollegin sich von der AL hat einschüchtern lassen und in der Folge nicht konsequent reagiert hat. Die Quittung ist nun, dass sie das Projekt zum 29.02.2024 abschließen wird - die Arbeit ist also bereits getan - ohne auch nur einen Cent dafür zu sehen.
Sie hatte wohl noch Anfang dieses Monats schriftlich (per Mail) auf den Sachverhalt hingewiesen und ihre Forderung nach einer rückwirkenden Zulage dargelegt; ist aber auch auf diese E-Mail hin noch ohne Antwort geblieben.
Agent Romanoff:
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.02.2024 20:54 ---Gruseliger Sachverhalt mal wieder. Man könnte auch sagen, die Kollegin wurde hier gründlich verarscht.
Da (oder wenn) keine Übertragung der höherwertigen Tätigkeit stattgefunden hat, gibt es auch keine Ansprüche, die man hierfür geltend machen kann. Die auszuübende Tätigkeit hat sich nicht geändert und die ausgeübte Tätigkeit spielt hierfür keinerlei Rolle. Das ist zur Vergangenheit zu sagen.
Wie man zukünftig damit umgehen sollte, hat mein Vorredner bereits ausgeführt.
--- End quote ---
Leider wahr! Rechtlich nichts auszusetzen, moralisch eine Schweinerei...
Organisator:
--- Zitat von: Agent Romanoff am 19.02.2024 14:41 ---
--- Zitat von: FearOfTheDuck am 15.02.2024 20:54 ---Gruseliger Sachverhalt mal wieder. Man könnte auch sagen, die Kollegin wurde hier gründlich verarscht.
Da (oder wenn) keine Übertragung der höherwertigen Tätigkeit stattgefunden hat, gibt es auch keine Ansprüche, die man hierfür geltend machen kann. Die auszuübende Tätigkeit hat sich nicht geändert und die ausgeübte Tätigkeit spielt hierfür keinerlei Rolle. Das ist zur Vergangenheit zu sagen.
Wie man zukünftig damit umgehen sollte, hat mein Vorredner bereits ausgeführt.
--- End quote ---
Und somit - rein praktisch gedacht, wo es rechtlich nix zu holen gibt - ein gutes Druckmittel / Argumentationshilfe um für die (nahe) Zukunft etwas im Sinne der Kollegin rauszuholen.
Leider wahr! Rechtlich nichts auszusetzen, moralisch eine Schweinerei...
--- End quote ---
Agent Romanoff:
Update zum Sachverhalt:
von höchster Stelle wurde nun dazu folgende Erklärung abgegeben:
Die Behördenleitung sieht in Projektarbeit keine zusätzliche Tätigkeit zur Linienarbeit.
Schließlich sei (zusäztliche) Projektarbeit heutzutage auf jedem Arbeitsplatz üblich - auch wenn das so nicht in der Stellenbeschreibung stehen würde.
Die Voraussetzungen für eine Zulage nach § 14 TV-L sei also nicht gegeben.
Insofern wolle man künftig (und diesen Fall mit eingeschlossen) die bisherige Vorgehensweise ändern und (ohne eine Garantie) bei "erfolgreichem" Abschluss des Projektes eine Leistungsprämie (in unbestimmter Höhe) zahlen.
Die Kollegin hat nun zum 01.07.24 gekündigt. Das Projekt wird sie nicht mehr beenden.
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