Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

höherwertige Aufgaben ohne Zulage

<< < (2/4) > >>

Agent Romanoff:

--- Zitat von: E15TVL am 15.02.2024 09:20 ---Mal angenommen die Tätigkeiten wurden tatsächlich wirksam übertragen und sind höherwertig: Wurden die Ansprüche entsprechend § 37 TV-L geltend gemacht?

--- End quote ---

Im Mai 2023 hat die neue AL quasi den Antrag auf Zulage bzw. ihre Absicht eine rückwirkende Zulage per E-Mail bestätigt.

Organisator:

--- Zitat von: Agent Romanoff am 15.02.2024 09:32 ---
--- Zitat von: Organisator am 15.02.2024 09:27 ---Es kommt darauf an, ob die Projektleitung tatsächlich eine höherwertige Tätigkeit ist und ob sie vom Umfang her eingruppierungsrelevant ist.

Konkret würde ich die Tätigkeiten der Projektleitung bewerten und mir eine Meinung zur Eingruppierung bilden. Sollte dabei eine höhere Entgeltgruppe bei herauskommen würde ich als nächsten prüfen, in welchem zeitlichen Umfang der Kollegin die Projektleitung übertragen wurde (wurden die im Sachverhalt genannten 50% tatsächlich übertragen?)

Sollte dann eine höhere Eingruppierung rauskommen, würde ich wie von E15TVL beschrieben die Zulage einfordern.

--- End quote ---


Die offizielle Übertragung der höherwertigen Tätigkeit blieb aus, da der zu diesem Zeitpunkt zuständige AL die Höherwertigkeit der Tätigkeiten bestritt.

--- End quote ---

na wunderbar. Dann wurden also die Aufgabe der Projektleitung bislang gar nicht übertragen. Dann darf die Kollegin sie auch nicht ausführen. Also (Projekt-)Stift fallenlassen und die alten Tätigkeiten im vollen Umfang wieder aufnehmen.
Oder: Das Thema als Grundlage für ein Gespräch mit der verantwortlichen Führungskraft nehmen im Sinne von:
- Gerne mache ich die Projektleitung
- übertrage mir diese Tätigkeit mit einer entsprechenden Tätigkeitsdarstellung

Dann hätte man auch die Tätigkeiten dokumentiert und könnte sich eine Meinung zur Eingruppierung machen.
Das Verfahren mit dem "Antrag auf Zulage" ist ohnehin verkehrt, da es einen solchen Antrag nicht gibt. Entweder steht eine Zulage aufgrund der vorübergehenden Übertragung höherwertiger Tätigkeiten zu oder nicht. Stünde sie zu, wäre sie geltend zu machen, nicht zu beantragen.

Capo:
Wenn deine Kollegin seit 2021 diese Tätigkeiten ausübt ist das nicht eine Vorrübergende Übertragung. Oder gibt es dafür eine Begründung? Z.B. Erkrankung eines Kollege, Abschluss eines Projektes.Wenn Sie dauerhaft diese Tätigkeiten machen soll muss sie auch dauerhaft entsprechend Eingruppiert werden. 

Organisator:

--- Zitat von: Capo am 15.02.2024 13:30 ---Wenn deine Kollegin seit 2021 diese Tätigkeiten ausübt ist das nicht eine Vorrübergende Übertragung. Oder gibt es dafür eine Begründung? Z.B. Erkrankung eines Kollege, Abschluss eines Projektes.Wenn Sie dauerhaft diese Tätigkeiten machen soll muss sie auch dauerhaft entsprechend Eingruppiert werden.

--- End quote ---

Bislang wurde die Tätigkeit noch gar nicht übertragen, insoweit ergibt sich keine Relevanz für die Eingruppierung.
Ansonsten kann eine Tätigkeit auch über 2-3 Jahre vorübergehend übertragen werden, z.B. wie hier für die Dauer des Projekts.

MoinMoin:

--- Zitat von: Agent Romanoff am 15.02.2024 09:32 ---Die offizielle Übertragung der höherwertigen Tätigkeit blieb aus, da der zu diesem Zeitpunkt zuständige AL die Höherwertigkeit der Tätigkeiten bestritt.

--- End quote ---
Wann wurden die Tätigkeiten (egal ob man sie als höherwertig oder nicht ansieht) vom Ag nachweislich übertragen?

Wann hat sie das ihrer Meinung nach höher Entgelt §37 wirksam eingefordert?

--- Zitat ---Die AL teilte mit, dass die Verwaltungsleitung über Zulagen und Höhergruppierungen befinden würde. Bisher sei sie ohne Antwort. In regelmäßigen Abständen (2-3 Monate) fragte die Kollegin immer wieder nach. Letzte Antwort: die sich mittlerweile angesammelte Höhe der Zulage(n-Nachzahlung) sei der Verwaltungsleitung zu hoch. Letzlich bekomme sie gar nichts.
--- End quote ---
Also hat die Verwaltungsleitung damit kundgetan, dass diese Tätigkeiten nicht benötigt werden.
Also sollte die Kollegin, auf keinen Fall noch einen Finger für diese nicht übertragenden Tätigkeiten krumm machen und die Verwaltungsleitung darüber informieren, dass sie diese Tätigkeiten nicht weiter ausüben darf, solange die Verwaltungsleitung es ablehnt, dass sie diese Tätigkeit ausüben sol.

BTW: Aufgelaufen ist derzeitig NULL €uro und die Verwaltungsleitung irrt.





Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version