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Überleitung in neue IT-Entgeltverordnung abgelehnt! Was kann ich tun?

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TV-Ler:

--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:42 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 15.02.2024 10:38 ---
--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:30 ---Ich wurde als Verwaltungsangestellter angestellt. E10

--- End quote ---
Also im Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst"?

--- End quote ---

Ja Teil 1.

--- End quote ---
Dann gibt es keine Grundlage für deinen Antrag.

HAL9000:
Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?

TV-Ler:

--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:54 ---Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?

--- End quote ---
Voraussetzung ist, das du in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung untergebracht bist.

HAL9000:

--- Zitat von: TV-Ler am 15.02.2024 11:03 ---
--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:54 ---Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?

--- End quote ---
Voraussetzung ist, das du in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung untergebracht bist.

--- End quote ---

Okay, wenn ich mehr wie 50 % IT-Tätigkeiten habe und dies bestätigt wurde, müsste ich doch automatisch in Teil 2 fallen, oder? Wie kommt man von Teil1 in Teil 2?

HAL9000:
hat sich erledigt! habs Kapiert  :)

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