Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Überleitung in neue IT-Entgeltverordnung abgelehnt! Was kann ich tun?
TV-Ler:
--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:42 ---
--- Zitat von: TV-Ler am 15.02.2024 10:38 ---
--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:30 ---Ich wurde als Verwaltungsangestellter angestellt. E10
--- End quote ---
Also im Teil I "Allgemeine Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst"?
--- End quote ---
Ja Teil 1.
--- End quote ---
Dann gibt es keine Grundlage für deinen Antrag.
HAL9000:
Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?
TV-Ler:
--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:54 ---Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?
--- End quote ---
Voraussetzung ist, das du in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung untergebracht bist.
HAL9000:
--- Zitat von: TV-Ler am 15.02.2024 11:03 ---
--- Zitat von: HAL9000 am 15.02.2024 10:54 ---Okay, jetzt bin ich perplex. Ich dachte ausschlaggebend ist das über 50 % meiner Tätigkeiten IT-Tätigkeiten sind?
--- End quote ---
Voraussetzung ist, das du in Teil II Abschnitt 11 der Entgeltordnung untergebracht bist.
--- End quote ---
Okay, wenn ich mehr wie 50 % IT-Tätigkeiten habe und dies bestätigt wurde, müsste ich doch automatisch in Teil 2 fallen, oder? Wie kommt man von Teil1 in Teil 2?
HAL9000:
hat sich erledigt! habs Kapiert :)
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