Mein Vorgesetzter dürfte das geringste Problem sein, da kann ich mich in keiner Weise beschweren. Das Problem dürfte eher die Personalabteilung sein. Ich stehe zumindest aktuell auf dem Standpunkt: Antrag (hilfsweise EU, um definitiv frei zu haben, dann aber inkl. Antrag auf Wiedergutschrift) => Widerspruch => Klage
Gegen wen soll sich denn Deine Klage richten? Du hast zwar schon aufgeführt "...gegen den Bund als Dienstherrn...". Dies wird mEn aber ins Leere laufen, da der Bund als Dienstherr lediglich bestehende Gesetze umzusetzen hat, jedoch keine EU-Richtlinien. Dies ist ausschließlich dem Bund als Gesetzgeber vorbehalten.
Somit kann der Dienstherr (Arbeitgeber) Dir nicht abhelfen. Die Klage führt ins Nichts.
Klagst Du gegen den Bund als Gesetzgeber, dass er die EU-Richtlinie nicht umgesetzt hat, dann ist dies analog des EU-Vertragsverletzungsverfahren. Was soll aber der outcome daraus sein? Die EU oder das Gericht werden kein Gesetz in Kraft treten lassen können (s BVerfG mit Alimentation), sondern ggf Druckmittel in Form von Strafzahlungen o.ä. (s. Verfahren gegen Polen aufgrund der Richter) einsetzen. Da enden jedoch auch schon die Möglichkeiten.
Die bestehenden Konjunktive in der EU-Richtlinie lassen jedoch auch einen großen Spielraum in der nationalen Umsetzung zu. Daher auch die konkurrierenden Meinungen, ob der Bund nun bereits genug getan hat oder nicht sowie Bezahlung oder nicht. Das Prozessrisiko ist daher enorm hoch, da es wohl auf viele juristische Feinheiten ankommt. Am Ende wird Dir/Euch weder kurz, noch mittelfristig abgeholfen werden. Wahrscheinlicher ist eher, dass geurteilt wird "Ja, ihr habt Recht, müsst aber trotzdem warten, bis ein Gesetz verabschiedet wird, gegen das ihr dann wiederum klagen könnt" (auch hier analog Alimentation).
Es sei jedem gegönnt und im Zuge der Familienfreundlichkeit auch sinnstiftend. Jedoch sehe ich hier das berühmte mit Kanonen auf Spatzen schießen. Der Bund ist dran, etwas zu tun, wenn auch deutlich zu spät und die EU ist dran, dem Bund auf die Zehenspitzen zu treten. Ob eine extra Klage zur Beschleunigung beiträgt, sehe ich zumindest nicht. Ob die Ansprüche gewahrt werden, sehe ich nur bedingt. Ob es den Schweiß, die Nerven, die Zeit und das Geld wert ist, muss dann jeder selbst entscheiden.