Autor Thema: Vaterschaftsurlaub  (Read 10606 times)

Baktus

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #45 am: 25.03.2024 18:18 »
Ich habe mich extra angemeldet, um folgende Information zu teilen:

Heute kam eine Mitteilung der Verwaltung (obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMWi):

"Für Beamte sowie für Tarifbeschäftigte werden gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 Sonderurlaubsverordnung bzw. gem. § 29 Abs. 1 lit. a) TVöD jeweils i.V.m. mit der EU-Richtlinie 2019/1158 statt einem zehn Arbeitstage Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung für den Vaterschaftsurlaub unter Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts gewährt."

Ich habe keine Ahnung, ob die Verwaltung sich das bei uns ganz alleine ausgedacht hat, oder ob das von oben kommt. Mich freut es jedenfalls sehr und vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen bei der Argumentation gegenüber seiner Verwaltung.

Unknown

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #46 am: 25.03.2024 20:03 »
Ich habe mich extra angemeldet, um folgende Information zu teilen:

Heute kam eine Mitteilung der Verwaltung (obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMWi):

"Für Beamte sowie für Tarifbeschäftigte werden gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 Sonderurlaubsverordnung bzw. gem. § 29 Abs. 1 lit. a) TVöD jeweils i.V.m. mit der EU-Richtlinie 2019/1158 statt einem zehn Arbeitstage Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung für den Vaterschaftsurlaub unter Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts gewährt."

Ich habe keine Ahnung, ob die Verwaltung sich das bei uns ganz alleine ausgedacht hat, oder ob das von oben kommt. Mich freut es jedenfalls sehr und vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen bei der Argumentation gegenüber seiner Verwaltung.

In Ergänzung dazu, die EU-Richtlinie 2019/1158
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX%3A32019L1158

Auf Seite 3 Nr. 19 heisst es:

Zitat
(19)
Um eine gleichmäßigere Aufteilung von Betreuungs- und Pflegeaufgaben zwischen Frauen und Männern zu fördern und den frühzeitigen Aufbau einer engen Bindung zwischen Vätern und Kindern zu ermöglichen, sollte das Recht auf Vaterschaftsurlaub für Väter – oder, sofern nach nationalem Recht anerkannt, für gleichgestellte zweite Elternteile – eingeführt werden. Dieser Vaterschaftsurlaub sollte um den Zeitpunkt der Geburt des Kindes herum genommen werden und eindeutig mit der Geburt – zum Zweck der Erbringung von Betreuungs- und Pflegeleistungen – zusammenhängen. Die Mitgliedstaaten können auch bei einer Totgeburt Vaterschaftsurlaub gewähren. Es fällt in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten zu entscheiden, ob der Vaterschaftsurlaub teilweise auch vor der Geburt des Kindes oder ausschließlich danach genommen werden kann, innerhalb welchen Zeitrahmens er genommen werden kann und ob und unter welchen Bedingungen Vaterschaftsurlaub als Teilzeit, in abwechselnden Zeiträumen, beispielsweise für mehrere aufeinander folgende Tage oder als durch Arbeitsblöcke unterbrochenen Urlaub, oder auf andere flexible Art und Weise genommen werden kann. Die Mitgliedstaaten können festlegen, ob Vaterschaftsurlaub in Arbeitstagen, Arbeitswochen oder anderen Zeiteinheiten bemessen wird, wobei zehn Arbeitstage zwei Kalenderwochen entsprechen. Der Anspruch auf Vaterschaftsurlaub sollte unabhängig von dem gemäß dem nationalen Recht definierten Ehe- oder Familienstandgewährt werden, um Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten zu berücksichtigen.

Andy24

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #47 am: 25.03.2024 22:13 »
Ich habe mich extra angemeldet, um folgende Information zu teilen:

Heute kam eine Mitteilung der Verwaltung (obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMWi):

"Für Beamte sowie für Tarifbeschäftigte werden gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 Sonderurlaubsverordnung bzw. gem. § 29 Abs. 1 lit. a) TVöD jeweils i.V.m. mit der EU-Richtlinie 2019/1158 statt einem zehn Arbeitstage Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung für den Vaterschaftsurlaub unter Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts gewährt."

Ich habe keine Ahnung, ob die Verwaltung sich das bei uns ganz alleine ausgedacht hat, oder ob das von oben kommt. Mich freut es jedenfalls sehr und vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen bei der Argumentation gegenüber seiner Verwaltung.


Das klingt ja super interessant. Da muss ich mal bei uns recherchieren, ob es eine ähnliche Verwaltungsvorschrift gibt. Dann prüfe ich meinen Ablehnungsbescheid und geh ggf. in einen Widerspruch. Meine zwei Wochen Erholungsurlaub würde ich gerne wieder haben wollen.

Danke für die Info!

Manuel123

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #48 am: 26.03.2024 02:25 »
Danke für das Teilen der neuen Information. Falls jemand hier ein Az oder Ähnliches posten könnte wäre das sehr hilfreich, darauf könnte ich mich dann noch durch das einreichen eines ergänzenden Dokuments berufen.


Adler85

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #49 am: 26.03.2024 07:07 »
Kann das BMWi das überhaupt eigenständig für seinen Geschäftsbereich regeln? Müsste es hierzu nicht vielmehr ein Rundschreiben BMI an alle Ministerien geben?

Manuel123

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #50 am: 26.03.2024 07:46 »
Das weiß ich nicht.
Ich habe mal den Personalrat bzw. Gleichstellungsbeauftragte auf das Thema angesetzt ob diese näheres in Erfahrung bringen können. Ich nehmen an, dass es bezüglich Personalthemen einen regelmäßigen Austausch der Ministerien auf oberster Ebene gibt?!

Landesdiener

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #51 am: 03.04.2024 16:24 »
Schade, von diesem Thema lese ich jetzt gerade zum ersten Mal. Es macht wahrscheinlich keinen Sinn, die 10 Tage noch nachträglich (Geburt Ende 2022) zu beantragen... Ich war im ersten Monat in Elternzeit. 10 Tage mehr mit der Familie wären aber sehr hilfreich (gewesen)

Umlauf

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #52 am: 03.04.2024 23:46 »
Kann das BMWi das überhaupt eigenständig für seinen Geschäftsbereich regeln? Müsste es hierzu nicht vielmehr ein Rundschreiben BMI an alle Ministerien geben?

So sehe ich das auch.

Bin aber für jeden Hinweis dankbar.

Manuel123

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #53 am: 11.04.2024 15:43 »
Ich habe mich extra angemeldet, um folgende Information zu teilen:

Heute kam eine Mitteilung der Verwaltung (obere Bundesbehörde im Geschäftsbereich des BMWi):

"Für Beamte sowie für Tarifbeschäftigte werden gem. § 21 Abs. 1 Nr. 1 Sonderurlaubsverordnung bzw. gem. § 29 Abs. 1 lit. a) TVöD jeweils i.V.m. mit der EU-Richtlinie 2019/1158 statt einem zehn Arbeitstage Sonderurlaub bzw. Arbeitsbefreiung für den Vaterschaftsurlaub unter Fortzahlung der Besoldung bzw. des Entgelts gewährt."

Ich habe keine Ahnung, ob die Verwaltung sich das bei uns ganz alleine ausgedacht hat, oder ob das von oben kommt. Mich freut es jedenfalls sehr und vielleicht hilft es ja dem ein oder anderen bei der Argumentation gegenüber seiner Verwaltung.

Habe eine Rückmeldung dazu von unserem Ministerium. Diese geben an es gäbe im BMWi keine entsprechende  Regelung. Vielleicht könntest du, Baktus, uns mit näheren Infos versorgen? Ferner wurde mir mitgeteilt, dass die entsprechende Regelgung, sollte es diese geben, jedoch nicht gültig sei, da die EU Richtlinie noch nicht in nationales Recht umgesetzt sei.

Baktus

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #54 am: 18.04.2024 16:25 »
Ich bin gerade aus dem von mir beantragten Vaterschaftsurlaub zurück und habe heute erfahren, dass die Regelung bei uns auf Weisung vom BMI über das BMWK schon wieder Geschichte ist. Das war offenbar tatsächlich ein Alleingang unserer Verwaltung, die im Übrigen nach meinen Informationen noch immer der Auffassung ist, dass die Gewährung des Vaterschaftsurlaubs rechtlich eigentlich zwingend ist. Allerdings wurde politisch die Marschroute ausgegeben, dass dennoch dem öffentlichen Dienst nichts gewährt werden soll, was Beschäftigten in der Privatwirtschaft nicht zuteil wird.
Da hilft dann vermutlich nur noch eine Klage...

Landesdiener

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #55 am: 19.04.2024 12:25 »
Dann hattest du ja wahrlich Glück! Glückwunsch noch zur Geburt  :D

Alexander79

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #56 am: 19.04.2024 13:11 »
Dann hattest du ja wahrlich Glück!
Warum?
In der Regel wird bei nachträglich abgelehnten Sonderurlaub einfach Erholungsurlaub abgezogen.

Landesdiener

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Antw:Vaterschaftsurlaub
« Antwort #57 am: 19.04.2024 13:20 »
So wie ich es verstanden habe, wurde der Vaterschaftsurlaub bzw. Sonderurlaub bewilligt. Darauf musste dich Baktus bei Antritt verlassen können.